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HU Berlin Academic Freedom Week
Between Precarity and Agency ¨C Being an academic at risk
At the Berlin Academic Freedom Week 2025 at Humboldt-Universit?t zu Berlin, President Julia von Blumenthal announced?the?keynote?speaker Prof. Nazan Maksudyan in the?Senatssaal on April 2, 2025 in her welcoming address:
Dear Prof. Maksudyan, (Keynote?speaker)
Distinguished?guests,
Ladies and Gentlemen,
Good afternoon. It is a great pleasure to welcome you to the final event of the third Academic Freedom Week at Humboldt-Universit?t. When we started this series of events, we were worried by the situation of scholars in authoritarian regimes orin the situation of war and violent conflict. We did not envision what we are seeing today, that Academic Freedom is under threat worldwide. The latest Academic Freedom Index sheds light on the fact that even democracies are not immune against threats to academic freedom. We look at the events unfolding in the United States with deepest concern, where students are arrested under dubious accusations, where world leading universites are struggling with a situation they arenot prepared for.
The Humboldt-Universit?t zu Berlin is founded on a deep conviction: the pursuit of knowledge shapes and enriches all human capacities. It is one of the most powerful forces driving the humanization of our societies. Excellence can only thrive with academic freedom.
At the same time, with our long history of research and academic excellence, as Humboldt Universit?t we are founded on values: we oppose all kinds of discrimination, we oppose antisemitism, authoritarianism, and fanaticism ¡ª a lesson from our past that resonates strongly today. These values create individual responsibility for our scholars to reflecton the consequences of their research. In this regard they form a limit for academic freedom that is otherwise without borders.
Our university stands for both, academic / scientific freedom, fundamental values and societal responsibility. At Humboldt-Universit?t, we are deeply committed to solidarity and support for at risk scholars and students. This commitment is reflected in our active efforts to assist those who face persecution and violence because of their academic work.
Thanks to the outstanding support of the Alexander von Humboldt Foundation¡¯s Philipp Schwartz Initiative and the Einstein Foundation Berlin¡¯s Academic Freedom Fellowship, Humboldt Universit?t has been able to support more than 60 scholars from 12 countries, including Ukraine, Belarus, Russia, Afghanistan, and Gaza. These researchers, from diverse fields such as philosophy, literature, biology, chemistry, geography, and law, have found a safe environment to continue their work.
Our commitment also extends to at-risk students. Programs like the Refugee Law Clinic and the Welcome Centre for Ukrainian refugee students reflect our dedication to providing support and opportunities. In challenging times like these, collective action is essential. I am delighted that we have brought together such a diverse group of actors at Humboldt-Universit?t ¨C all working for and with at-risk researchers and artists.
This year¡¯s Academic Freedom Week bridges regional and international perspectives. It brings together at-risk scholars from Berlin and Brandenburg with colleagues and mentors from local universities. None of this would have been possible without the invaluable contributions of our at-risk Fellows from HU, Europa-Universit?t Viadrina, and Kunsthochschule Weissensee. We also extend our gratitude to our colleagues and partners from the Berlin Centre for Global Engagement, Universit?t der K¨¹nste, and the Einstein Foundation Berlin.
We are also honored to welcome our international guests: the New University in Exile Consortium. This initiative continues the legacy of theNew School, founded in 1933 by Alvin Johnson to offer a safe intellectual home to scholars fleeing the rise of Nazism in Europe.
In coming days, we will host the Philipp Schwartz Initiative Forum, that has been turning Berlin into a stage for academic freedom from March 31st until April 4th. Together, we will explore what academic solidarity looks like in a world where even global solidarity itself is under threat. The gathering of local and international actors during this Academic Freedom Week offers one possible answer. I am confident that the Forum will provide many more.?
Let me conclude: the fact, that even in established democracies academic freedom is not unchallenged remind us of the need for vigilance and solidarity in protecting the principles that underpin our academic communities. We need academic freedom, we need a deep understanding in the political sphere how important academic freedom is for the development of science, education and our societies as a whole. We as universites bear responsibility for the defense of academic freedom and for the defense of thefundamental values we stand for. For today¡¯s challenges it is good to look back in history. To see, what we can learn.
Dear Prof Maksudyan, you will now talk about the experiences of German-Jewish refugee scholars in Turkey during the 1930s and 40s.
I am very much looking foward to this keynote and thank everyone involved in the 2025 Academic Freedom Week.
Prof. Maksudyan, the floor is yours.
Hochschulautonomie: im Grundgesetz verankertes Selbstbewusstsein
Nicht nur einzelne Forschende, sondern auch die ?ffentlichen ½ð±´ÆåÅÆn k?nnen sich auf die Freiheit der Wissenschaft aus Art. 5 Abs. 3 GG berufen. Das ist nicht selbstverst?ndlich, schlie?lich werden diese vom Staat gegr¨¹ndet und finanziert. Doch wurde die Berechtigung der ½ð±´ÆåÅÆn im Grundsatz schon in der Weimarer Zeit anerkannt und fr¨¹h vom Bundesverfassungsgericht best?tigt. In Deutschland wird damit eine alte Geschichte fortgeschrieben, in der ½ð±´ÆåÅÆn immer wieder in Konflikt mit der politischen Gewalt kamen und auf ihren Status als eigene K?rperschaft pochten.
Hochschulautonomie als Voraussetzung
Der heute geltende Schutz der Wissenschaftsfreiheit garantiert zun?chst, dass die ½ð±´ÆåÅÆn alle Fragen von Forschung und Lehre eigenst?ndig entscheiden k?nnen. Damit ist namentlich eine organisatorische Selbstst?ndigkeit verbunden, die auch als Hochschulautonomie bezeichnet wird. Der Gesetzgeber kann zwar Universit?ten gr¨¹nden und ihre Form in Grundz¨¹gen ausgestalten, es muss aber dabei bleiben, dass die Universit?t von Wissenschaftler*innen f¨¹r Wissenschaftler*innen organisiert und verwaltet wird.
Das wirft nat¨¹rlich die Frage auf, wer sich innerhalb der ½ð±´ÆåÅÆ auf die Wissenschaftsfreiheit berufen kann: Pr?sidien, Professor*innen, PostDocs, Doktorierende oder Studierende? Grunds?tzlich muss die Berechtigung bei denen liegen, die Wissenschaft betreiben. Das sind aber, anders als es fr¨¹her auch vom Bundesverfassungsgericht angenommen wurde, nicht nur die Professor*innen, sondern all diejenigen, die forschen, und auch die Institutionen, die die Forschenden vertreten und f¨¹r sie handeln.
Selbstverwaltung und Mitbestimmung
Aus der Hochschulautonomie folgt damit intern auch ein Recht auf Selbstverwaltung. Forschende haben das Recht (und die Pflicht) dar¨¹ber zu entscheiden, wer in der Universit?t ein Amt bekommt. Doch besteht die ½ð±´ÆåÅÆ nicht nur aus Forschenden, sondern h?ngt auch von vielen anderen Mitarbeitenden, den Besch?ftigten in der Verwaltung, ab. Auch sie haben Mitbestimmungsrechte ¨C und zugleich muss der Grundsatz beachtet werden, dass ¨¹ber wissenschaftliche Fragen wie Forschungsinhalte oder Berufungen von Forschenden entschieden wird.
Die Verwaltung ist wichtig, aber sie dient der Wissenschaft. Das macht die gelebte Wissenschaftsfreiheit zu einer komplizierten Praxis, in der sich selten grundrechtliche Freiheit und Staat direkt gegen¨¹berstehen, viel ?fter dagegen verschiedene Wissenschaftsfreiheiten, die gegeneinander abgewogen und miteinander ausgehandelt werden m¨¹ssen.
Politische Einflussnahme statt direkter Zensur
Die grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit der ½ð±´ÆåÅÆn ist in Deutschland ¨C bis auf weiteres ¨C nicht dadurch gef?hrdet, dass der Staat Forschungsfragen vorschreibt und mit Sanktionen droht. ?fter wurde sie dadurch infrage gestellt, dass er seine Vorstellung einer richtigen, sei es demokratischen, sei es politischen Organisation durchsetzen wollte, etwa indem er Nichtforschende wie Wirtschaftsvertreter in Hochschulgremien setzten wollte. In solchen F?llen hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nicht selten daran erinnert, dass ½ð±´ÆåÅÆn keine Unternehmen und auch keine Verwaltungen sind.
?berhaupt ist die Wissenschaftsfreiheit ein oft bem¨¹htes Grundrecht. Es gibt vergleichsweise viele Entscheidungen zum Hochschulrecht von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten. Die Wissenschaftsfreiheit ist auch rechtswissenschaftlich besser aufgearbeitet als viele andere Grundrechte. Das dokumentiert das Selbstbewusstsein der ½ð±´ÆåÅÆn gegen¨¹ber dem politischen Prozess.
Selbstbewusste ½ð±´ÆåÅÆn und das Recht
Eine allgemeine politische Neutralit?tspflicht der ½ð±´ÆåÅÆn gibt es nicht. Neutralit?t ist heute oft ein Argument, um dissentierende Institutionen aus der ?ffentlichen Auseinandersetzung zu nehmen. Doch kennt das Hochschulrecht zwei Sonderregeln: Zum einen haben die Studierendenvertretungen kein ?allgemein-politisches¡° Mandat. Sie d¨¹rfen sich nicht zu allen m?glichen politischen Fragen in ihrer Vertretung ?u?ern, sondern nur zu Angelegenheiten der ½ð±´ÆåÅÆ. Das wird vom Gesetzgeber damit gerechtfertigt, dass alle Studierenden Mitglied der Vertretungen sein m¨¹ssen. Zwingend erscheint es nicht. Zweitens kennt das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG eine Ausnahme von der Lehrfreiheit (nicht von der Forschungsfreiheit) mit Blick auf die Verfassungstreue. Professor*innen d¨¹rfen nicht im Namen der Wissenschaft gegen den demokratischen Rechtsstaat hetzen.
Nicht gegen alle Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit hilft ein Grundrecht. Insbesondere garantiert Art. 5 Abs. 3 GG keine feste Finanzierung der ½ð±´ÆåÅÆn, es sch¨¹tzt sie auch nicht unbedingt vor einer Schlie?ung. Durch die Drohung mit Mittelk¨¹rzungen hat der politische Prozess ein informelles Instrument in der Hand, das auch dazu genutzt werden k?nnte, unliebsame Forschung zu verhindern. In den USA ist dies zu beobachten, aber auch in Deutschland zeigten sich Ans?tze in diese Richtung, etwa in den umstrittenen ?u?erungen der letzten Bundesforschungsministerin. Die ½ð±´ÆåÅÆn sollten sich, soweit m?glich, gegen solche Anmutungen auf ihr Grundrecht berufen und gerichtlich zur Wehr setzen, aber das wird, wenn es hart auf hart kommt, nicht reichen. Dann ist politisches Handeln und Solidarit?t des ganzen Wissenschaftssystems gefragt.
Christoph M?llers ist Professor f¨¹r ?ffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universit?t zu Berlin und Principal Investigator im Exzellenzcluster SCRIPTS
Wissenschafts- in Abgrenzung zu Meinungsfreiheit
Der berufsethische Leitfaden der Humboldt-Universit?t bietet Orientierung
Die Meinung von Wissenschaftler*innen zu aktuellen ½ð±´ÆåÅÆ ist mehr denn je gefragt. Die Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU) bietet als ?ffentliche Institution Raum f¨¹r Diskurs und Debatte. Dabei kann insbesondere bei konfliktbeladenen ½ð±´ÆåÅÆ ein Spannungsfeld von Wissenschaft und ?ffentlichkeit bzw. von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit entstehen. Der Akademische Senat der HU hat im M?rz 2024 einen Leitfaden verabschiedet, um Forschenden im Umgang mit konflikttr?chtigen ½ð±´ÆåÅÆ eine Handlungsempfehlung zu geben. Der Professionsethische Leitfaden wurde in zweij?hriger Arbeit von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und Mitgliedern der Verwaltung und der Universit?tsleitung entwickelt und ist auf gro?e Resonanz in den Medien und in der Hochschullandschaft gesto?en.
Verfassungsrechtlich ist die Wissenschaftsfreiheit ein Grundrecht, das die eigenverantwortliche T?tigkeit in Forschung und Lehre vor wissenschaftsexternen Eingriffen sch¨¹tzt. Tr?ger*innen dieses im Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes fixierten Rechts sind diejenigen, die eigenver- antwortlich wissenschaftlich t?tig sind.
Universit?tsleitungen werden abgesehen von der in Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG gesetzten Grenze der Verfassungstreue keine Weisungen zur inhaltlichen Ausrichtung oder personellen Besetzung von wissenschaftlichen ½ð±´ÆåÅÆ erteilen. Zu ihren Aufgaben geh?rt es aber, den sicheren Ablauf von ½ð±´ÆåÅÆ zu gew?hrleisten.
Nicht von der Wissenschaftsfreiheit gesch¨¹tzt sind politische Meinungs?u?erungen auf dem universit?ren Campus. Wenn Wissenschaftler*innen zu gesellschaftlichen Debatten au?erhalb der eigenen fachlichen Expertise Stellung nehmen, sind ihre Beitr?ge allein durch die Meinungs- und Redefreiheit gesch¨¹tzt, also durch das ebenfalls grundgesetzlich garantierte ?Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu ?u?ern und zu verbreiten¡° (Art. 5 Abs. 1 GG).
Kontroversen ¨¹ber inhaltliche Positionen von Wissenschaftler*innen treten h?ufig dann auf, wenn nicht klar ist, ob die inkriminierte Stellungnahme durch die Wissenschaftsfreiheit oder durch die Meinungsfreiheit gesch¨¹tzt ist. Zwar scheinen wissenschaftliche Fachdiskussionen hinreichend klar von politischem Meinungsstreit abgrenzbar. Es ist aber im Schnittfeld zwischen Universit?t und ?ffentlichkeit oft herausfordernd, die Unterscheidung zwischen empirischen Daten, Interpretationen der Daten, wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen und aus transparenten Ma?st?ben abgeleiteten Bewertungen auf der einen Seite und politischen Meinungen und Handlungsempfehlungen auf der anderen Seite zur Geltung zu bringen. Blo?e Meinungs?u?erungen und pers?nliche Wertungen liegen au?erhalb des Schutzbereichs nach Erkenntnis suchender Wissenschaft.
Besonders problematisch ist die Berufung auf die Wissenschafts- statt auf die Meinungsfreiheit, wenn nicht von Fakten und Forschungsergebnissen gedeckte Schlussfolgerungen gezogen oder unausgewiesene Wertungen vorgenommen werden, oder wenn Forschungsergebnisse auf eine Weise pr?sentiert werden, die stillschweigend politische Richtungsentscheidungen vorwegzunehmen sucht. Wissenschaftler*innen m¨¹ssen in jedem Fall vermeiden, etwas als Ergebnis eigener Forschung, das hei?t eines erkenntnissuchenden Vorgangs, darzustellen, was nicht nach den fachlichen Standards einer Fachwissenschaft erarbeitet wurde.
Auszug aus: Professionsethischer Leitfaden "Wissenschaft- und Meinungsfreiheit im ?ffentlichen Raum"
Der Professionsethische Leitfaden wurde in zweij?hriger Arbeit von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und Mitgliedern der Verwaltung und der Universit?tsleitung entwickelt.