Berliner Chancengleichheitsprogramm

FAQ

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Antrags- und F?rderberechtigung sowie Fristen

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Hinweise zu den F?rderschwerpunkten 1.1 bis 1.4

Hinweise zum F?rderschwerpunkt 1.5

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Wer ist antrags- und f?rderberechtigt?

Gem?? Punkt 2.6 der BCP-Richtlinien sind die staatlichen ½ð±´ÆåÅÆn des Landes Berlin, die beiden ½ð±´ÆåÅÆn in kirchlicher Tr?gerschaft sowie die Charit¨¦ ¨C Universit?tsmedizin Berlin antrags- und f?rderberechtigt. Die F?rderung anderer Institutionen ist ausgeschlossen. Eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist nicht m?glich.

F¨¹r ½ð±´ÆåÅÆ zu den aktuellen Ausschreibungen sowie den zust?ndigen Ansprechpartner*innen in Ihrem Institut wenden Sie sich bitte an die zentrale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte Ihrer ½ð±´ÆåÅÆ.

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Wer kann durch die ½ð±´ÆåÅÆn gef?rdert werden?

Beim BCP handelt es sich um ein Programm zur F?rderung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen. Es werden Personen gef?rdert, die zu Beginn der F?rderma?nahme

  • im Geburten- bzw. Personenstandsregister als Frau eingetragen sind und entsprechende amtliche Ausweisdokumente mit weiblichem Geschlechtseintrag besitzen oder
  • personenstandsrechtlich zwar nicht als Frau eingetragen sind, aber ein rechtliches Verfahren zur ?nderung des Geschlechtseintrags hin zu einem Eintrag als Frau begonnen haben oder
  • einen Erg?nzungsausweis der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t e.V. (dgti-Ausweis) mit dem Geschlechtseintrag weiblich vorlegen k?nnen.

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Bis wann l?uft die Frist zur Einreichung der Antr?ge?

Die erstmalige Beantragung von Mitteln f¨¹r die F?rderperiode 2021-2026 ist f¨¹r Ma?nahmen im kofinanzierten Bereich (F?rderschwerpunkt 1.5) bis zum 30.07.2021 m?glich, f¨¹r Ma?nahmen im vollfinanzierten Bereich (F?rderschwerpunkte 1.1 bis 1.4) bis zum 30.09.2021. Sofern Ihnen in der F?rderlinie 1.5 eine Antragstellung zum 30.07.2021 noch nicht m?glich sein sollte, empfiehlt sich f¨¹r eine effektive Bearbeitung der Antr?ge durch die Gesch?ftsstelle und die Begutachtung durch die Auswahlkommission, wenn Sie diese gemeinsam mit den Antr?gen im vollfinanzierten Bereich bis zum 30.09.2021 ¨¹bermitteln. Die von der Hochschulleitung und der zentralen Frauenbeauftragten unterzeichneten Antr?ge sind bis sp?testens 23:59 Uhr bei der Gesch?ftsstelle in elektronischer Form (eine PDF-Datei!) einzureichen (bcprogramm@hu-berlin.de) und parallel in die Post zu geben (doppelseitig, geheftet und gelocht).

W?hrend der F?rderperiode k?nnen Antr?ge auf F?rderung vorgezogener Nachfolgeberufungen, befristeter W2-Professuren und hochschul¨¹bergreifender innovativer Projekte (F?rderschwerpunkte 1.1, 1.3 und 1.4) zweimal j?hrlich, jeweils zum 10. Dezember und 10. Juni, sowie Antr?ge im kofinanzierten Bereich (F?rderschwerpunkt 1.5) jederzeit eingereicht werden. F¨¹r den FSP 1.2 (Professorinnenprogramm III) sind die Antragsfristen bereits abgelaufen.

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Werden f¨¹r die zus?tzlichen Ausschreibungen zum 10. Juni und 10. Dezember eines jeden Jahres Mittel zur¨¹ckgehalten?

Nein. Die Erfahrungen vergangener Programmlaufzeiten haben jedoch gezeigt, dass durch Verz?gerungen bei Besetzungsverfahren Haushaltsmittel nicht wie beantragt abgerufen werden. Es empfiehlt sich, entsprechende ½ð±´ÆåÅÆ rechtzeitig bei der Gesch?ftsstelle zu erfragen.

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Wann erhalten die ½ð±´ÆåÅÆn davon Kenntnis, ob ihre Antr?ge erfolgreich waren?

Die ½ð±´ÆåÅÆn werden innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung der Auswahlkommission ¨¹ber die Ergebnisse bzw. Auflagen informiert. Die Bewilligungsbescheide gehen den ½ð±´ÆåÅÆn rechtzeitig vor Start der Ma?nahme zu.

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Wann beginnt die F?rderung der Ma?nahmen?

Die F?rderung erfolgt fr¨¹hestens ab 01.10.2021, eine r¨¹ckwirkende Bewilligung von Mitteln ist nicht m?glich.

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Welche Ma?nahmen k?nnen in der Ausfinanzierungsphase 01.01.2027 bis 31.12.2028 weitergef?rdert werden?

In der so genannten Ausfinanzierungsphase k?nnen vorgezogene Nachfolgeberufungen (F?rderschwerpunkt 1.1) sowie befristete W2-Professuren (F?rderschwerpunkte 1.3 und 1.5) bis zu der in den Richtlinien festgelegten F?rderh?chstdauer weitergef?rdert werden. Eine Finanzierung von W1-Juniorprofessuren mit Tenure Track ist ¨¹ber das Ende der regul?ren Laufzeit hinaus (31.12.2026) nicht vorgesehen.

Bei Unterbrechung des Besch?ftigungs- oder Dienstverh?ltnisses aufgrund eines Besch?ftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflege- bzw. Familienpflegezeit k?nnen bewilligte F?rdermittel f¨¹r Zeiten der Verl?ngerung des Besch?ftigungs- oder Dienstverh?ltnisses l?ngstens bis zum 31.12.2028 verausgabt werden. Es besteht zudem die M?glichkeit, zus?tzliche Mittel zur Vertretung der Stelleninhaberin zu beantragen. Eine F?rderung durch das BCP erfolgt in diesen F?llen jedoch nur, sofern die Vertretung der Stelle (z.B. Vertretungsprofessur) durch eine Frau wahrgenommen wird.

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Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Ein von der Hochschulleitung und der zentralen Frauenbeauftragten unterzeichnetes Anschreiben mit Auflistung und ggf. Gewichtung der eingereichten Antr?ge;
  • die Antr?ge, nach F?rderlinien sortiert und nummeriert;
  • das aktuelle Gleichstellungskonzept der ½ð±´ÆåÅÆ (nur bei erstmaliger Antragstellung je F?rderperiode).

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Welche Empfehlungen gibt es zum Umfang der Antr?ge?

Bei den F?rderschwerpunkten 1.1 und 1.3 sollte der Antrag eine Seite, bei den F?rderschwerpunkten 1.4 und 1.5 maximal zwei Seiten umfassen.

F¨¹r den FSP 1.2 (Professorinnenprogramm III) sind die Antragsfristen bereits abgelaufen.

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Welche Anforderungen werden hinsichtlich der Einordnung der beantragten Ma?nahmen in das Gleichstellungskonzept der ½ð±´ÆåÅÆ gestellt?

Mit der erstmaligen Antragstellung m¨¹ssen die ½ð±´ÆåÅÆn ihr aktuelles Gleichstellungskonzept einreichen. Gem?? der Vereinbarung in den Hochschulvertr?gen 2018 ¨C 2022 ist dieses bis sp?testens 31.12.2022 in aktualisierter Fassung vorzulegen. Die beantragten Ma?nahmen m¨¹ssen mit den qualitativen und quantitativen Zielen im Gleichstellungskonzept verschr?nkt sein. Bei der Aktualisierung des Gleichstellungskonzeptes sind die formulierten Ziele sowie Ma?nahmen mit der strategischen Struktur- und Personalentwicklungsplanung der ½ð±´ÆåÅÆ ¨C insbesondere in Hinblick auf die Eignung von Professuren f¨¹r vorgezogene Nachfolgeberufungen ¨C zu verbinden. Eine explizite Benennung der beantragten Ma?nahmen im Gleichstellungskonzept ist nicht erforderlich.

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Wie hoch war bisher die Bewilligungsrate im vollfinanzierten Bereich?

Das BCP bewilligt in der Regel Stellen, stellt aber keine personenbezogenen Bewilligungen aus. Daher ist auf die Nennung von Namen im Antrag grunds?tzlich zu verzichten. Ein allgemeiner Kommentar zum Bewerberinnenfeld ist m?glich. Die Durchf¨¹hrung ordnungsgem??er, an der Bestenauslese orientierter Stellenbesetzungsverfahren obliegt der beantragenden ½ð±´ÆåÅÆ.

Im F?rderschwerpunkt 1.5 ¨C Hochschulspezifische Ma?nahmen ¨C sind Ausnahmen von dieser Regelung zul?ssig. Das gilt zum Beispiel f¨¹r F?lle, bei denen durch Anschub- oder Zwischenfinanzierungen eine unmittelbare berufliche Anschlussbesch?ftigung f¨¹r die gef?rderten Wissenschaftlerinnen oder K¨¹nstlerinnen erm?glicht werden kann.

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Darf in Stellenausschreibungen auf die beabsichtigte F?rderung durch das BCP hingewiesen werden?

Ausschreibungen und Besetzungsverfahren sind geschlechterneutral zu formulieren und durchzuf¨¹hren. Ein F?rderhinweis auf das BCP ist m?glich.

Formulierungsvorschl?ge:

?Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Berliner Programm zur F?rderung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre (BCP).¡° oder

?Die Professur/Stelle soll aus Mitteln des Berliner Programms zur F?rderung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre (BCP) finanziert werden.¡°

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K?nnen sich die ½ð±´ÆåÅÆn bei der Antragstellung durch die Gesch?ftsstelle des BCP beraten lassen?

Es ist m?glich, die Antr?ge mit gen¨¹gend zeitlichem Vorlauf der Gesch?ftsstelle zu einer unverbindlichen Vorabpr¨¹fung an bcprogramm@hu-berlin.de zuzusenden. Dieses Angebot beschr?nkt sich auf die ?berpr¨¹fung formeller Anforderungen an die Antragstellung inkl. der Vollst?ndigkeit der Unterlagen.

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Wie viele Mittel stehen f¨¹r die F?rderschwerpunkte im vollfinanzierten Bereich zur Verf¨¹gung?

F¨¹r den gesamten vollfinanzierten Bereich stehen pro Jahr ca. 1,5 Mio. Euro zur Verf¨¹gung. Vorrangig gef?rdert werden die Konzipierung und der Aufbau nachhaltiger, strukturell wirkender Ma?nahmen. Das schlie?t personelle Ma?nahmen, wie z.B. vorgezogene Nachfolgeberufungen, ausdr¨¹cklich ein. Eine konkrete Aufteilung der Haushaltsmittel auf einzelne F?rderschwerpunkte wird nicht vorgenommen, um die Flexibilit?t des Programms zu wahren. ?ber die einzelnen Antr?ge der ½ð±´ÆåÅÆn wird in Konkurrenz zueinander entschieden.

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Kann ein Berufungsverfahren nach Verfall der F?rderzusage abgebrochen werden?

Die F?rderung vorgezogener Nachfolgeberufungen und befristeter W2-Professuren (F?rderschwerpunkte 1.1 und 1.3) ist gem?? BCP-Richtlinien an die Bedingung gekn¨¹pft, dass eine erste Ruferteilung innerhalb von zwei Jahren nach Zustellung des Bewilligungsbescheides erfolgt. Nach Rechtsauffassung der f¨¹r das Programm zust?ndigen Senatsverwaltungen ist die Nichterf¨¹llung dieser Bedingung ein sachlicher Grund, der den Abbruch eines Berufungsverfahrens rechtfertigt. Die F?rderung der Professur ist nur bei Berufung einer Frau m?glich, da es sich um finanzielle Mittel handelt, die f¨¹r die gezielte Frauenf?rderung zweckgebunden zur Verf¨¹gung gestellt werden. Ungeachtet dessen steht es den ½ð±´ÆåÅÆn frei, bei beabsichtigter Berufung eines Mannes die Stelle aus hochschuleigenen Mitteln zu finanzieren.

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Ist die Beantragung von Professuren in den F?rderschwerpunkten 1.1 und 1.3 m?glich, deren Ausgaben h?her als die in den BCP-Richtlinien vorgesehenen Pauschalen sind?

Den ½ð±´ÆåÅÆn steht es frei, bei einem besonderen Gewinnungsinteresse in Berufungsverfahren h?her zu verhandeln als es die Pauschale vorsieht. Die zus?tzlichen Mittel werden von der ½ð±´ÆåÅÆ selbst getragen. Ein Ausgleich h?herer Ausgaben durch Einsparungen bei anderen bewilligten Ma?nahmen des vollfinanzierten Bereiches ist unzul?ssig.

In besonders begr¨¹ndeten F?llen k?nnen die ½ð±´ÆåÅÆn in F?chern, in denen Professorinnen nur bis max. 25 % repr?sentiert sind, ¨¹ber die in den Richtlinien aufgef¨¹hrten Betr?ge hinaus zus?tzliche Mittel f¨¹r die Berufung einer Professorin beantragen. Es ist m?glich, sowohl erh?hte Personalausgaben als auch Sachmittelausgaben, soweit diese nicht zur Grundausstattung geh?ren, geltend zu machen. Diese sind bei der Antragstellung detailliert aufzuf¨¹hren.

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Bei den F?rderschwerpunkten 1.1 und 1.3 beinhaltet die f¨¹r die zu berufene Professorin gew?hrte Pauschale auch Mittel f¨¹r deren personelle Ausstattung. F¨¹r welche Ma?nahmen k?nnen diese Mittel verausgabt werden?

Die in den Richtlinien genannten Ma?nahmen (Stellen f¨¹r wissenschaftlich und k¨¹nstlerisch Mitarbeitende und studentische Hilfskr?fte sowie Honorarvertr?ge f¨¹r Gastvortr?ge) sind als abschlie?ende Aufz?hlung zu betrachten. Zu beachten ist, dass die personelle Ausstattung der berufenen Professorin (Unterst¨¹tzung in Forschung und/oder Lehre) zugutekommen muss.

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Sind im Rahmen der personellen Ausstattung auch Vertr?ge mit M?nnern zul?ssig?

Stellen f¨¹r wissenschaftlich oder k¨¹nstlerisch Mitarbeitende und studentische Hilfskr?fte sowie Honorarvertr?ge f¨¹r Gastvortr?ge k?nnen an M?nner vergeben werden. F¨¹r die ordnungsgem??e Durchf¨¹hrung der Besetzungsverfahren und den Abschluss der Vertr?ge ist die ½ð±´ÆåÅÆ verantwortlich.

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Was ist beim F?rderschwerpunkt 1.4 "Hochschul¨¹bergreifende innovative Projekte" zu beachten?

Voraussetzung f¨¹r die F?rderung ist die Beteiligung von mindestens zwei ½ð±´ÆåÅÆn vorzugsweise unterschiedlichen Hochschultyps des Landes Berlin. Die beiden antragsberechtigten konfessionellen ½ð±´ÆåÅÆn werden hierbei als Fachhochschulen gewertet. Die Einbeziehung weiterer ½ð±´ÆåÅÆn oder au?erhochschulischer Einrichtungen in Wirtschaft und Forschung ist abh?ngig vom Konzept der Ma?nahme m?glich. Es k?nnen Stellen zur Koordinierung von Projekten sowie Qualifikationsstellen (inkl. zur F?rderung k¨¹nstlerischer Vorhaben) beantragt werden. Die Bewilligung von Sachmitteln ist nicht vorgesehen.

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Ist es gestattet, die "Hochschul¨¹bergreifenden innovativen Projekte" durch Mittel des kofinanzierten Bereichs aufzustocken?

Eine Mischfinanzierung der beantragten Ma?nahme ist nicht m?glich. Es k?nnen zus?tzliche Stellen aus dem kofinanzierten Bereich einer hochschul¨¹bergreifenden Ma?nahme assoziiert werden, wenn die Konzeption der Ma?nahme dies zul?sst. Die Antragstellung erfolgt getrennt in den jeweiligen F?rderlinien.

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Gibt es Vorgaben f¨¹r die Gegenfinanzierung im kofinanzierten Bereich?

Die Auswahlkommission legt h?chsten Wert darauf, dass Ma?nahmen im quotierten (kofinanzierten) Bereich des BCP nicht mit Mitteln aus anderen Frauenf?rderprogrammen gegenfinanziert werden.

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Ist es m?glich, f¨¹r den F?rderschwerpunkt 1.5 im ersten Jahr mehr Geld einzukalkulieren (und auszugeben) und daf¨¹r in den darauffolgenden Jahren weniger?

Nein. Im Bereich der hochschulspezifischen Ma?nahmen wurde f¨¹r jede ½ð±´ÆåÅÆ eine maximale j?hrliche Antragssumme errechnet (s. Anlage zu den Richtlinien). Im ersten Jahr der F?rderung darf dieser Quotenrahmen nicht ¨¹berschritten werden.

Sofern der Quotenrahmen in einem F?rderjahr nicht ausgesch?pft wird, k?nnen die Mittel jedoch als Ausgabe der Folgejahre kalkuliert werden.

Das gilt auch, sofern sich die tats?chlichen Ausgaben einer Ma?nahme w?hrend der F?rderung reduzieren. Die dadurch eingesparten Mittel stehen den ½ð±´ÆåÅÆn in den Folgejahren f¨¹r die Aufstockung bereits bewilligter oder f¨¹r neue Ma?nahmen zus?tzlich zur Verf¨¹gung. Hierzu ist ein Antrag unter Angabe des geplanten Verwendungszwecks erforderlich, der der Gesch?ftsstelle sp?testens zum 30. April des Folgejahres vorliegen muss.

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Welche Anforderungen existieren f¨¹r Vertragslaufzeiten von Qualifikationsstellen?

Neben gesetzlichen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gelten die in den Hochschulvertr?gen und dem Vertrag mit der Charit¨¦ 2018 bis 2022 vereinbarten Vorgaben zu den Besch?ftigungszeiten des Wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese vertraglichen Vereinbarungen finden auch f¨¹r die konfessionellen ½ð±´ÆåÅÆn Anwendung.

Die ½ð±´ÆåÅÆn sind aufgefordert, Arbeitsvertr?ge f¨¹r die Dauer der jeweiligen Projektlaufzeit abzuschlie?en. Hiervon abweichende Vertragslaufzeiten sind besonders zu begr¨¹nden.

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Gibt es eine H?chst- oder Mindestlaufzeit bei Gastprofessuren?

Gastprofessuren mit einer Dauer von unter einem Semester werden nicht bewilligt. Die F?rderung ist durch die Programmlaufzeit begrenzt (31.12.2026), wobei es den ½ð±´ÆåÅÆn freisteht, die Ma?nahmen beispielsweise bis zum Ende des Semesters auszufinanzieren.