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Ausschreibung

Antr?ge auf Mittelvergabe aus dem Gleichstellungsfonds der HU bis zum 31. M?rz 2010 m?glich

Entsprechend der Vergaberichtlinie k?nnen Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin beantragt werden. Die Antragsfrist ist der 31. M?rz 2010!

Mittelvergabe m?glich f¨¹r:


  1. zur ?berwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erh?hung des Anteils von Frauen in F¨¹hrungspositionen
  2. zur weiteren Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
  3. zur Erh?hung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen


Zu 1.

Fakult?ten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der T?tigkeit: 2010) k?nnen zus?tzliche Mittel f¨¹r befristete personelle Ma?nahmen beantragen. Voraussetzung f¨¹r die Mittelzuweisung ist das jeweilige Erreichen eines Zieles, das f¨¹r jede Ma?nahme individuell zu vereinbaren ist, z. B. die Berufung einer Professorin. Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:
  • a. Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zus?tzlichen halben bzw. viertel Stellen f¨¹r Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
  • b. Befristete Besch?ftigung zus?tzlicher Laborkr?fte
  • c. Besch?ftigung zus?tzlicher studentischer Hilfskr?fte
  • d. Erh?hung der Personalkapazit?t ¨¹ber den Abschluss von Werkvertr?gen


Zu 2.

Fakult?ten und Institute k?nnen zus?tzliche Mittel zur befristeten Besch?ftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:
  • a: befristete Besch?ftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
  • b: Finanzierung einer Gastprofessur?

Antr?ge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Ma?nahmen m¨¹ssen mit Stellungnahmen der Dekanate, der Institutsleitungen und der zust?ndigen dezentralen Frauenbeauftragten versehen ¨¹ber die Kommission f¨¹r Frauenf?rderung (KFF) an den Pr?sidenten der Humboldt-Universit?t in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.

Die Antr?ge m¨¹ssen enthalten:
  • die Beschreibung des Zieles, f¨¹r das die Ma?nahme beantragt wird
  • eine Darstellung der beantragten Ma?nahme bzw. der geplanten Verwendung der beantragten Mittel?
  • die geplante Laufzeit?
  • sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen?
  • eine Darstellung der betreffenden Einrichtung zur Umsetzung entscheidender struktureller Ma?nahmen zur Chancengleichheit von Frauen sowie zu eigenen Ma?nahmen und Leistungen bei der F?rderung von Frauen


Zu 3.

Doktorandinnen und Habilitandinnen k?nnen f¨¹r einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die H?he der Stipendien betr?gt 1100 € pro Monat f¨¹r die Promotions- und 1.500 € pro Monat f¨¹r die Habilitationsf?rderung, jeweils einschlie?lich einer monatlichen Sachkostenpauschale von 100 €. Dazu kommen monatliche Kinderzuschl?ge von 150 € f¨¹r das erste Kind und 50 € f¨¹r jedes weitere Kind.

Antr?ge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen ¨¹ber die jeweiligen Institute und Fakult?ten an die Kommission zur Frauenf?rderung zu richten.

Die Antr?ge m¨¹ssen folgende Unterlagen enthalten:
  • Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens mit Zeitplan f¨¹r die noch ausstehenden Arbeiten
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin.

S?mtliche Antr?ge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Gesch?ftsstelle der KFF zu senden:

Gesch?ftsstelle der KFF
Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt-Universit?t
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Zus?tzliche ½ð±´ÆåÅÆ finden Sie in der Vergaberichtlinie f¨¹r die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010



WEITERE INFORMATIONEN
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de