Ausschreibung f¨¹r den Gleichstellungsfonds
Entsprechend der Vergaberichtlinie k?nnen Mittel aus dem
Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin beantragt
werden. Der n?chste Termin f¨¹r die Antragstellung ist der 30. September 2010
Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:
- ?berwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erh?hung des Anteils von Frauen in F¨¹hrungspositionen
- weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
- Erh?hung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen
Zu 1.
Fakult?ten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der
T?tigkeit: 2010) k?nnen Mittel f¨¹r befristete personelle Ma?nahmen
beantragen. Voraussetzung f¨¹r die Mittelzuweisung ist das Erreichen
eines Zieles, das f¨¹r jede Ma?nahme individuell zu vereinbaren ist.
Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:
- Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zus?tzlichen halben bzw. viertel Stellen f¨¹r Wissenschaftliche? Mitarbeiter/innen
- Befristete Besch?ftigung zus?tzlicher Laborkr?fte
- Besch?ftigung zus?tzlicher studentischer Hilfskr?fte
- Erh?hung der Personalkapazit?t ¨¹ber den Abschluss von Werkvertr?gen
Zu 2.
Fakult?ten und Institute k?nnen zus?tzliche Mittel? zur befristeten
Besch?ftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration
von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen
es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der
Mittel ist m?glich:
- befristete Besch?ftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
- Finanzierung einer Gastprofessur
Antr?ge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Ma?nahmen m¨¹ssen
mit Stellungnahmen der Dekanate oder der Institutsleitungen und der
zust?ndigen dezentralen Frauenbeauftragten ¨¹ber die Kommission f¨¹r
Frauenf?rderung (KFF) an den Pr?sidenten der Humboldt-Universit?t in
schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.
Die Antr?ge m¨¹ssen enthalten:
- Kurzfassung des Vorhabens (max. 1/2 Seite)
- die Benennung des Zieles, f¨¹r das die Ma?nahme beantragt wird
- eine Darstellung der beantragten Ma?nahme bzw. der geplanten?????? Verwendung der beantragten Mittel
- die geplante Laufzeit
- sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen
- Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakult?t
Zu 3.
Doktorandinnen und Habilitandinnen k?nnen f¨¹r einen Zeitraum von in der
Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die H?he der
Stipendien betr?gt 1000 € pro Monat f¨¹r die Promotions- und 1.500 € pro
Monat f¨¹r die Habilitationsf?rderung. Dazu kommen monatliche
Kinderzuschl?ge von 150 € f¨¹r das erste Kind und 50 € f¨¹r jedes weitere
Kind.
Antr?ge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen ¨¹ber die jeweiligen
Institute oder Fakult?ten an die Kommission zur Frauenf?rderung zu richten.
Die Antr?ge m¨¹ssen folgende Unterlagen enthalten:
- Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (1/2 Seite)
- Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten)
- Zeitplan f¨¹r die noch ausstehenden Arbeiten
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin
S?mtliche Antr?ge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Gesch?ftsstelle der KFF
zu senden:
Kommission f¨¹r Frauenf?rderung (KFF)
Gesch?ftsstelle
z. Hd. Frau Hardt
B¨¹ro der Zentralen Frauenbeauftragten
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Zus?tzliche ½ð±´ÆåÅÆ finden Sie in der Vergaberichtlinie f¨¹r die
Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin
www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010
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WEITERE INFORMATIONEN?
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de