Humboldt-Universit?t setzt neues Berliner Hochschulgesetz um
Bewerbungen zum Wintersemester 2011/12 sind ab dem 15. Juni 2011 m?glich
Die vom Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2011 beschlossene Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) wird an der Humboldt-Universit?t zu Berlin für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2011/12 zügig umgesetzt.
?nderungen am Gesetz, die bereits das aktuelle Bewerbungsverfahren betreffen, wurden durch das Berliner Abgeordnetenhaus insbesondere beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und bei den H?rtefallbestimmungen vorgenommen.
Sobald das neue Berliner Hochschulgesetz ver?ffentlicht ist – voraussichtlich in der ersten Junih?lfte – werden die ?nderungen unverzüglich in das Bewerbungsverfahren einflie?en. Zus?tzlich werden alle entsprechenden 金贝棋牌 für Studienbewerber überarbeitet.
Die beschlossenen Neuerungen bewirken unter anderem eine weitere ?ffnung des Hochschulzugangs für Bewerberinnen und Bewerber ohne klassisches Abitur. Flankiert wird diese ?ffnung durch eine Anrechenbarkeit von Kompetenzen, die Studierende etwa im Rahmen ihrer Berufst?tigkeit au?erhalb der 金贝棋牌 erworben haben, auf bis zu 50 Prozent der Studienleistung.
Um Studienbewerberinnen und -bewerbern rechtzeitig vor der Bewerbungsbeginn die notwendigen 金贝棋牌 zukommen zu lassen und die Rechtssicherheit des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens gew?hrleisten zu k?nnen, beginnt die Bewerbungsfrist an der Humboldt-Universit?t zu Berlin erst am 15. Juni 2011. Das Ende des Bewerbungszeitraumes ist unver?ndert der 15. Juli 2011 (15. August für Bewerbungen zum Master of Education).
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