Weitere Konsequenz: Humboldt-Universit?t kündigt beschuldigtem Mitarbeiter
Liebe Mitarbeitende, liebe Studierende, ?
die Humboldt-Universit?t verurteilt Machtmissbrauch und sexualisierte ?bergriffe und geht gegen derartiges Fehlverhalten konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zun?chst freigestellt wurde, haben wir als Universit?tsleitung daher gekündigt.
Nach den zuletzt bekannt gewordenen Vorf?llen von verbal sexualisierten ?bergriffen haben wir gemeinsam mit der zust?ndigen Institutsleitung zun?chst alle zur Verfügung stehenden M?glichkeiten zur umfassenden Aufkl?rung der Sachverhalte und zum Schutz der Betroffenen genutzt. Anfang August wurde der Mitarbeiter bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt (siehe Mitteilung vom 3. August 2023).
Seither wurden die internen Ermittlungen intensiv weitergeführt. Wir als Universit?tsleitung sind davon überzeugt, dass die weitere Besch?ftigung des Mitarbeiters den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Humboldt-Universit?t nicht mehr zuzumuten ist. Nach Prüfung aller arbeits- und personalrechtlichen M?glichkeiten haben wir dem Mitarbeiter nun zum 18. August 2023 au?erordentlich gekündigt. Am 30. August 2023 ist der HU die Klage des betreffenden Mitarbeiters gegen seine au?erordentliche Entlassung zugestellt worden.
Die aktuelle Universit?tsleitung setzt mit dieser Kündigung ein klares Signal dafür, dass ein respektvolles Miteinander die Grundlage von Lehre und Forschung an der Humboldt-Universit?t ist. Vorwürfen von Machtmissbrauch und sexualisierten ?bergriffen gehen wir konsequent nach. Dabei stützen wir uns auf die Dienstvereinbarung der HU für ein respektvolles Miteinander, die seit 2014 in Kraft ist.
Diese schützt Hochschulangeh?rige und G?ste vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung, und sie regelt die Rechte der Opfer sowie Verfahren und Ma?nahmen in Konfliktf?llen. Betroffene k?nnen Beratung und Moderation in Anspruch nehmen. Ma?nahmen k?nnen von einer schriftliche Abmahnung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens, oder – wie in diesem Fall – bis zur au?erordentlichen Kündigung reichen. An dieser Richtlinie muss die Universit?t ihr Handeln messen.?
Die Humboldt-Universit?t ist auf die Information durch Betroffene angewiesen. Daher bitten wir auch weiterhin alle Betroffenen, sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, direkt an die Hochschulleitung oder an die Studierendenvertretungen zu wenden, wenn es noch weitere, bisher unbekannte F?lle von Fehlverhalten geben sollte. Nur so ist es m?glich, zeitnah Ermittlungen zu konkreten Vorf?llen einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Ma?nahmen zu ergreifen.?
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten Personen, die von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der HU betroffen sind, umfassend und begleiten Beschwerdeverfahren vertraulich. Dabei respektieren sie jederzeit den Wunsch von Beschwerdeführenden nach Vermittlung und Moderation, genauso wie nach Anonymit?t oder nach der Einleitung rechtlicher Verfahren.
So kontaktieren Sie das Büro der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Tel.: 030 2093 12830
frauenbeauftragte@hu-berlin.de
Liste der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der HU
Mit freundlichen Grü?en
Prof. Dr. Julia von Blumenthal
Pr?sidentin der Humboldt-Universit?t
Niels Helle-Meyer
Vizepr?sident für Haushalt, Personal und Technik
Prof. Dr. Niels Pinkwart
Vizepr?sident für Lehre und Studium
Prof. Dr. Christoph Schneider
Vizepr?sident für Forschung
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