Wahlen zum 28. StudentInnenparlament der HU
Die Wahl des StudentInnenparlaments findet in diesem Jahr am 29. und 30. Januar statt. Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der HU mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der Humboldt-Universit?t ausüben. In der Regel sind das alle Studierenden, die hier ihre Beitr?ge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.
Zentrale Wahllokale
- Zentrales Wahllokal Mitte (süd),
Unter den Linden 6, Raum 1066e (zwischen SSC und Mensa),
ge?ffnet jeweils von 9.30 bis 18.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Mitte (nord),
Foyer der Mensa Nord, Hannoversche Stra?e 7,
ge?ffnet jeweils von 10.30 bis 17.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Mitte (Grimm Zentrum),
Jacob und Wilhelm Grimm Zentrum, Geschwister Scholl Stra?e 3, im Foyer,
ge?ffnet jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Adlershof,
Erwin Schr?dinger Zentrum, im Foyer, Rudower Chaussee 26,
ge?ffnet jeweils von 10.30 bis 17.00 Uhr
?ber das StudentInnenparlament
Das StudentInnenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der Humboldt-Universit?t jedes Jahr im Januar gew?hlt. Das StuPa w?hlt neben seinem Pr?sidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.
Weitere 金贝棋牌
- Wahlen zum 28. StudentInnenparlament der Humboldt-Universit?t
- Wahlbroschüre mit der Selbstdarstellung der Listen (PDF)
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Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universit?t zu Berlin