Internet-Abstimmung statt Parteitag?
Die Corona-Pandemie hat einen Digitalisierungsschub ausgel?st, der auch das Thema Liquid Democracy neu belebt. Wie finden innerparteiliche Debatten statt und wie fallen Entscheidungen, ohne dass sich die Beteiligten direkt treffen? Diesen Fragen ging die Rechtswissenschaftlerin Anna von Notz in ihrer Dissertation nach. Die an der Juristischen Fakult?t der Humboldt-Universit?t zu Berlin vorgelegte Arbeit ?Liquid Democracy. Internet-basierte Stimmendelegationen in der innerparteilichen Willensbildung“ hat jetzt der Mohr Siebeck Verlag publiziert.
Stimme an Delegierte übertragen
Liquid Democracy bezeichnet ein Beteiligungsmodell, bei dem der Einzelne w?hlen kann zwischen direkter und repr?sentativer Teilhabe: Stimmberechtigte entscheiden mit digitalen Hilfsmit-teln, ob sie selbst am Aushandlungs- und Abstimmungsprozess etwa bei Parlaments- oder Parteientscheidungen teilnehmen wollen, oder ob sie ihre Stimme an einen Delegierten ihrer Wahl übertragen, dessen Stimmgewicht dann steigt. Dieses Modell wurde bislang vor allem in der Piratenpartei angewendet.
Widerruf ist m?glich
Kann Liquid Democracy ein Weg für politische Parteien sein, Mitglieder intensiver und flexibler zu beteiligen? Das lotet Anna von Notz in ihrer Dissertation aus.
?Bei der Stimmübertragung im Sinne der Liquid Democracy handelt es sich nicht um eine Vertreterwahl mit einem imperati-ven Mandat, das den Vertreter in seiner Entscheidung an den Willen des Stimmberechtigten bindet“, unterstreicht von Notz. ?Vielmehr ist es eine Form der Stellvertretung, bei der der Ver-treter in seiner Entscheidung rechtlich frei, durch die M?glichkeit des Widerrufs aber politisch st?rker verantwortlich ist als her-k?mmliche Delegierte.“
Digitale Beteiligungsprozesse m?glich
Auch der digitalen Dimension einer Liquid Democracy stünden keine unüberwindbaren rechtlichen Hürden entgegen. Zwar müssen nach dem Parteiengesetz grundlegende Entscheidungen durch Parteitage gefasst werden. Diese k?nnten jedoch auch digital stattfinden, sofern die Teilnehmer ihre versammlungsbe-zogenen Rechte wahrnehmen k?nnten und Rede und Gegenrede m?glich seien.
?Es sprechen gute Gründe dafür, in einer Demokratie nicht auf pers?nliche Pr?senz zu verzichten. Rechtlich zwingend ist dies für die innerparteiliche Willensbildung jedoch nicht“, sagt Anna von Notz. Sie pl?diert dafür, den Parteien mehr Spielraum zu lassen, digitale und alternative Beteiligungskonzepte zu erpro-ben und als demokratische Laboratorien zu wirken. Dies sei we-niger eine Frage des geltenden Rechts als seiner Anwendung und Auslegung.
Anna von Notz, geboren 1984, studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Hamburg. Sie war Stipendiatin des Evangelischen Studienwerks Villigst und der Studienstiftung des deutschen Volkes. Anna von Notz war Doktorandin und wissen-schaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Christoph M?llers am Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, insbesondere Verfassungs-recht, und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universit?t zu Ber-lin. Ihre Schwerpunkte liegen im Parlamentsrecht, Wahlrecht und Parteienrecht. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin am Kam-mergericht Berlin und Redakteurin des Verfassungsblogs.
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Publikation
Anna von Notz: Liquid Democracy. Internet-basierte Stimmen-delegationen in der innerparteilichen Willensbildung. 2020. Ca. 350 Seiten. Mohr Siebeck. Beitr?ge zum Organisationsverfas-sungsrecht. ISBN 978-3-16-157699-7. 85 Euro, erscheint auch als E-Book PDF.
?Pressekontakt:
Frank Aischmann
Stellvertretender Pressesprecher der Humboldt-Universit?t zu Berlin