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Antwort auf den Offenen Brief studentischer Besch?ftigter in der Verwaltung der Humboldt-Universit?t zu Berlin vom 17. Oktober 2018

Antwort auf den Offenen Brief studentischer Besch?ftigter in der Verwaltung der HU

Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Universit?tsleitung hat in den vergangenen Tagen intensiv nach Wegen gesucht, die eine weitere Besch?ftigung von Studentischen Hilfskr?ften auch in nichtwissenschaftlichen Bereichen unserer Universit?t m?glich machen. Dazu hat es vertrauensvolle Gespr?che mit allen Personalvertretungen der HU gegeben.

Unver?ndert verfolgt die Universit?tsleitung den Ansatz, dieses Ziel über eine Anpassung von Paragraf 121 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) zu erreichen und befindet sich dazu im Gespr?ch mit dem Land. Auf diese Weise k?nnten die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen von besch?ftigten Studierenden auch weiterhin ad?quate Berücksichtigung finden. Sie haben in Ihrem Brief noch einmal ausdrücklich auf diesen Aspekt hingewiesen und auch der Universit?tsleitung ist dies ein wichtiges Anliegen.

Für den Fall, dass eine Anpassung des BerlHG nicht gelingt, müssen wir Vorsorge treffen, damit wir auch künftig verl?ssliche Abl?ufe in Verwaltung und Service organisieren k?nnen. Wir werden deshalb vorsorglich einen Wandel von SHK-Stellen im nichtwissenschaftlichen Bereich in TVL-Stellen vorbereiten. Das würde dazu führen, dass es künftig weniger Besch?ftigungsstellen gibt und diese nicht mehr ausschlie?lich für Studierende reserviert sind. Wir gehen davon aus, dass 70 Prozent der Besch?ftigungsm?glichkeiten für Studierende im Verwaltungs- und Servicebereich wegfallen würden.

Um aktuell H?rten zu vermeiden, hat die Universit?tsleitung eine ?bergangsregelung für die Studierenden in nichtwissenschaftlichen Bereichen vorgeschlagen. Weiterbesch?ftigungen, Arbeitszeiterh?hungen und Wiedereinstellungen von SHK, deren Arbeitsvertr?ge vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen nach dem 18. September 2018 nicht verl?ngert wurden, sollen nach diesem Vorschlag bis maximal 30. Juni 2019 m?glich sein. Die Besch?ftigung erfolgt nach TVStud II/TVStud III. Au?erdem werden keine Aufgaben, die wegen des Umfangs der damit verbundenen Verantwortung durch hauptberufliche Mitarbeitende wahrgenommen werden müssen, an Studentische Hilfskr?fte übertragen.

Sehr geehrte Studierende, Mitarbeitende und Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie k?nnen sich auf Grundlage dieses Schreibens ein Bild vom aktuellen Stand der Diskussion machen. Wir sind sehr an einer einvernehmlichen L?sung im Interesse aller Betroffenen und der gesamten Universit?t interessiert und setzen unsere Bemühungen um die Beilegung des Konflikts fort.

Mit freundlichem Gru?

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst

Pr?sidentin

Berlin, 26. Oktober 2018