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Datenpannen/Datenlecks

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und m?glichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gem?? Artikel 51 zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbeh?rde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verz?gerung beizufügen, Art. 33 Abs. 1 DSGVO.

https://www.datenschutz-berlin.de/datenpannenformular.html (externer Link)