Humboldt-Universit?t zu Berlin | Datenschutz | Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten Nach Art. 30 DSGVO hat jede/r Verantwortliche und ggf. ihr/sein Vertreter ein Verzeichnis aller Verarbeitungst?tigkeiten zu führen, die ihrer/seiner Zust?ndigkeit unterliegen. Formular zur Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungst?tigkeiten (Word) Ausfüllhinweise zum Formular zur Erstellung des Verzeichnisses von? Verarbeitungst?tigkeiten (pdf) ?