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HU reicht Beschwerde gegen Berliner Hochschulgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein

Karlsruher Richterinnen und Richter sollen kl?ren, ob das Land seine Kompetenzen überschreitet

Vertreten durch ihre Pr?sidentin hat die Humboldt-Universit?t zu Berlin am 30. Dezember 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Vorschrift des neuen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) eingereicht. Damit soll h?chstrichterlich gekl?rt werden, ob das Land Berlin mit § 110 Abs. 6 dieses Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat.

Das am 25. September 2021 in Kraft getretene Gesetz sieht in § 110 Abs.?6 Satz?2 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und ?wissenschaftlern auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlusszusage zur unbefristeten Besch?ftigung vereinbart werden muss. Mit der Regelung geht das Land Berlin einen arbeitsrechtlichen und hochschulpolitischen Sonderweg.

Gutachten: Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz

Für eine solche Regelung fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Anfang November ver?ffentlichtes Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Matthias Ruffert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, so Ruffert, h?tte diese Landesregelung keinen Bestand, da bereits der Bund mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) umfassend und abschlie?end von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht habe.

Darüber hinaus greift diese Vorschrift nach Auffassung der HU auch unverh?ltnism??ig in ihre verfassungsrechtlich gew?hrleisteten Rechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die 金贝棋牌n ihrer Aufgabe, kontinuierliche Nachwuchsf?rderung zu betreiben, nur nachkommen k?nnen, wenn die beschr?nkt vorhandenen Stellen nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll nun eine Kl?rung in diesen Fragen herbeiführen.

Die Pr?sidentin der Humboldt-Universit?t zu Berlin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, hatte Ende Oktober den Rücktritt von ihrem Amt zum Jahresende erkl?rt. Sie begründete damals ihre Entscheidung wie folgt: ?Pers?nlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die ?nderungen in ihrer Gesamtheit gef?hrden die exzellente Weiterentwicklung der Humboldt-Universit?t und in der Konsequenz den Wissenschaftsstandort Berlin.“

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Hans-Christoph Keller

Pressesprecher Humboldt-Universit?t zu Berlin

E-Mail: hans-christoph.keller@hu-berlin.de

Tel.: 030 2093-12710