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Humboldt-Universit?t zu Berlin verabschiedet Verfassungsnovelle

Die Humboldt-Universit?t formt ihre Zukunft: Nach intensiver Arbeit an der Verfassungsnovelle stehen bedeutende Ver?nderungen bevor. Akademischer Senat und Konzil werden gest?rkt, eine Viertelparit?t eingeführt, und eine klare Position gegen Diskriminierung eingenommen.

Mehr als eineinhalb Jahre hat die Verfassungskommission der Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU) intensiv an einer Weiterentwicklung der bisherigen Verfassung gearbeitet. Nach der Verabschiedung durch das Konzil und der Zustimmung des Akademischen Senats hat heute auch das Kuratorium als drittes HU-Gremium zugestimmt. Nun muss die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch ihr Einverst?ndnis geben. Das betrifft insbesondere die vorgesehenen Abweichungen von landesgesetzlichen Regelungen auf Grundlage der Innovationsklausel (§ 7a des Berliner Hochschulgesetzes). Die neue HU-Verfassung tritt in Kraft, sobald die Genehmigung des Landes vorliegt.

Anlass für die Weiterentwicklung der bisherigen HU-Verfassung war eine umfassende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) im Jahr 2021. Die vom Konzil eingesetzte Verfassungskommission hat die Neuregelungen des Gesetzgebers umgesetzt und weitere Anpassungen vorgenommen. Wo es darum ging, bew?hrte Institutionen und Verfahren für die HU zu erhalten und weiterzuentwickeln, wurden bestehende Abweichungen auf der Grundlage der Innovationsklausel fortgeschrieben und zus?tzlich neue Abweichungen gem?? § 7a BerlHG vorgesehen.

Was sich durch die Verfassungsnovelle ?ndert

Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es zu einer Neujustierung der Kompetenzen und der Zusammenarbeit zwischen den Organen und Gremien der Universit?t. So wird das zentrale Gremium für akademische Angelegenheiten der Universit?t, der Akademische Senat, durch die Neuregelung gest?rkt. Er erh?lt weitere, bisher beim Kuratorium liegende Kompetenzen wie den Beschluss über den Haushalt. Der Akademische Senat gibt dem Pr?sidium künftig au?erdem zur Vorbereitung der Verhandlungen der Hochschulvertr?ge mit dem Land Berlin ein Votum mit. Auch das Konzil, das das Pr?sidium der Universit?t w?hlt und als verfassungsgebendes Gremium fungiert, erh?lt zus?tzliche Kompetenzen.?Zudem sieht die neue HU-Verfassung für das Konzil eine ann?hernd viertelparit?tische Besetzung und damit eine gleichm??igere Beteiligung der vier Mitgliedergruppen in der akademischen Selbstverwaltung vor.?Das Kuratorium verabschiedete bei mehreren Enthaltungen am vergangenen Freitag die neue Verfassung trotz gro?er Bedenken gegenüber Einzelbestimmungen, um den verfassungsgebenden Prozess nicht noch weiter zu verl?ngern und die Handlungsf?higkeit der Universit?t nicht zu beeintr?chtigen.

Die neue HU-Verfassung nimmt zudem ?nderungen beim Status der Pr?sidiumsmitglieder vor. So kann das Pr?sidium der HU künftig bei Bedarf um nebenamtliche Vizepr?sident:innen erweitert werden, um der gewachsenen Vielfalt der Aufgaben Rechnung zu tragen.

Die Verfassung beinhaltet darüber hinaus eine deutliche Positionierung gegen Diskriminierung. So werden die zentralen und dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen weiter gest?rkt. G?nzlich neu vorgesehen ist eine Zentrale Kommission für Antidiskriminierung und Diversit?t. Zweck der Kommission ist es, eine diskriminierungssensible Verwaltungspraxis in der Universit?t zu f?rdern, bestehende Barrieren abzubauen und R?ume der Diversit?t in Lehre, Studium und Forschung zu schaffen. Die Verfassungsnovelle er?ffnet zudem den Rahmen für dringend ben?tigte neue Organisationsformen innerhalb von Fakult?ten sowie über bestehende Fakult?tsstrukturen hinweg. Sowohl Zentren innerhalb von Fakult?ten als auch universit?re Zentren sollen dauerhaft Aufgaben in Forschung, Lehre und Transfer übernehmen k?nnen. Sie bieten die M?glichkeit strategischer interdisziplin?rer Schwerpunktsetzungen jenseits befristeter Strukturen und Projekte.

?Die Verfassungsnovelle wurde im Konzil intensiv und teilweise kontrovers diskutiert, dazu z?hlt auch das Thema Viertelparit?t. Das Ringen um diese und andere Fragen war aber zugleich eine wichtige Debatte um unser Selbstverst?ndnis, um die wissenschaftlichen, politischen und ethischen Grundlagen dessen, was wir unter Universit?t verstehen. Ich bin sehr dankbar für das gro?e Engagement der Konzilmitglieder und die ausgezeichnete Arbeit der Verfassungskommission in diesem wichtigen Prozess“, so Prof. Dr. Ulrike Vedder, Vorsitzende des Konzilsvorstands.

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