?M?glicherweise gibt es ein zertifiziertes Tool, um digital w?hlen zu k?nnen“
Der Zentrale Wahlvorstand hat entschieden, dass es angesichts der Pandemiesituation nicht zu verantworten ist, die Wahl durchzuführen. Anders als bei den Gremienwahlen zum Akademischen Senat und Konzil ist eine Briefwahl bei den Pr?sidiumswahlen nach dem Berliner Hochschulgesetz (§ 48 Abs. 2) nicht statthaft.
Warum konnte die Wahl nicht in Pr?senz mit Hygieneauflagen durchgeführt werden?
Es w?re notwendig gewesen, rund 70 Personen in einem Raum zu versammeln, und zwar nicht nur für den Wahlakt als solchen, sondern auch für die damit verbundene Sitzung des Konzils, die eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Dies widerspricht den Regeln der Infektionsschutzverordnung, die zuletzt noch einmal versch?rft wurden. Es gibt zudem eine Fürsorgepflicht gegenüber den Angeh?rigen der Universit?t, zumal einige Mitglieder des Konzils zu den Risikogruppen geh?ren. In dieser Situation war es die richtige Entscheidung, die Wahl zu verschieben.
Am 27. April steht die Wahl für das Amt der Vizep?sidentin/des Vizepr?sidenten Haushalt, Personal und Technik an. Wie werden alle drei Wahlen durchgeführt: in Pr?senz oder digital?
Digitale Wahlen waren bislang aus rechtlichen Gründen nicht m?glich. Die Anforderungen sind hier aus guten Gründen hoch. Es muss ja gew?hrleistet sein, dass die Wahlen geheim sind und jegliche Manipulation des Wahlergebnisses ausgeschlossen werden kann. M?glicherweise gibt es aber bis zum April ein zertifiziertes Tool, um digital w?hlen zu k?nnen. Ich hoffe jedoch, dass sich die Pandemielage bis dahin soweit entspannt, dass die Wahlen in Pr?senz erfolgen k?nnen.
Interview: Hans-Christoph Keller