Brexit und Mobilit?t
Am 1. Januar?2021 hat sich der Austritt des Vereinigten K?nigreichs aus der EU vollzogen. Erasmus-Austausche werden unter bestimmten Bedingungen bis 2023 dennoch m?glich bleiben.
Vertr?ge, die im laufenden Erasmus+?Programm (2014-2020) geschlossen wurden, bleiben bis zu derem Ende gültig. Dies gilt auch für alle Projekte, die im Jahr 2020 bewilligt wurden – einschlie?lich ihrer Laufzeiten. Kooperationsprojekte in den F?rderlinien der Leitaktionen 2 und 3 sowie Erasmus Mundus und Jean Monnet-Aktivit?ten, die im Jahr 2020 bewilligt wurden, sind ebenfalls über die gesamte Projektdauer von zwei bis drei Jahren f?rderf?hig. Für Erasmus+ Gef?rderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden.
Für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten wird kein Visum erforderlich sein (?Visitor route"). Deutsche Studierende, die l?nger als sechs Monate an einer britischen Universit?t studieren wollen, ben?tigen ab 1. Januar?2021 ein Visum (die sogenannte ?Student route"). Die Visabestimmungen für Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms sind noch unklar.
Die Abteilung Internationales l?dt am 27. Januar 2021,?12.00 Uhr?zu einer digitalen Mittagspause mit dem King's College London ein, in der offene Fragen zum Brexit,?bezüglich Erasmus, Visa, Horizon2020, etc.?gekl?rt werden k?nnen.
Um Anmeldung wird bei Dr. Christin Bohnke via E-Mail?bis 25. Januar gebeten.
Weitere 金贝棋牌
Hinweise zum Brexit – Erasmus+ und das Vereinigte K?nigreich
Videobeitrag auf rbb24:?Kein Erasmus-Austausch mit Gro?britannien