Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Woche das ?Dritte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts" beschlossen, mit dem unter anderem die Regelung des § 126b BerlHG, wonach nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten, auf das Wintersemester 2022/2023 ausgedehnt wird. Die Humboldt-Universit?t hat sich dafür entschieden, diese Regelung sofort umzusetzen, auch wenn die Ver?ffentlichung des Gesetzes noch nicht erfolgt ist.
Somit werden auch die in den zum noch aktuellen Semester geh?renden Prüfungszeitr?umen abgelegten und nicht bestandenen Prüfungsversuche gel?scht. Dies gilt – wie auch in den vergangenen Semestern – nicht für Prüfungsversuche, die in Folge unentschuldigten Fehlens oder aufgrund eines T?uschungsversuches als nicht bestanden gewertet wurden.