Leitlinien der Promotionskultur an der Humboldt-Universit?t zu Berlin
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2002 und 2011) und der Erfahrungen in den Fakult?ten, Graduiertenschulen und –kollegs sowie der Humboldt Graduate School will die Humboldt-Universit?t zu Berlin ihre anspruchsvolle und international konkurrenzf?hige Promotionskultur weiterentwickeln.
Die vom Akademischen Senat am 26.6.2012 beschlossenen Leitlinien sollen die Transparenz der Promotionsverfahren sicherstellen und die Funktionsf?higkeit der wissenschaftlichen Qualit?tsbewertung st?rken. Sie dienen als Empfehlung für die ?berarbeitung der Promotionsordnungen durch die Fakult?ten der Humboldt-Universit?t zu Berlin.
- Die Humboldt-Universit?t zu Berlin versteht die Promotionszeit als eine Phase eigenst?ndiger wissenschaftlicher T?tigkeit.
- Das universit?re Recht zur Verleihung des Doktorgrades (Promotionsrecht) wird durch die Fakult?ten der Humboldt-Universit?t zu Berlin wahrgenommen. Jede Fakult?t regelt ihre Promotionsverfahren in einer Promotionsordnung, die sich an diesen Leitlinien orientiert.
- Die Fachgebiete, in denen die Fakult?t Doktorgrade verleiht, werden durch die Forschungsbereiche ihrer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie ihrer Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren bestimmt. Die Fakult?ten legen in ihren Promotionsordnungen die Promotionsf?cher und m?gliche Spezialisierungen fest. Ebenfalls wird die Zust?ndigkeit der Fakult?t für solche Promotionsverfahren geregelt, bei denen die Betreuung nicht durch Mitglieder der Fakult?t erfolgt.
- Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den Masterabschluss eines einschl?gigen Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten 金贝棋牌 voraus. Neben dem Master werden das Magister- oder Diplom-Examen, die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung und die Erste Theologische Prüfung als Abschluss anerkannt. Der Zugang zur Promotion direkt nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang (Fast Track) oder nach einem Masterstudiengang, dem ein grundst?ndiges Studium nicht vorangegangen ist, verlangt ein individuelles Verfahren zur Bewertung der Eingangsleistungen, dessen Einzelheiten in der Promotionsordnung geregelt werden.
- Die Zulassung zur Promotion, die Er?ffnung des Promotionsverfahrens und die Feststellung des Gesamtergebnisses erfolgen durch den Fakult?tsrat, der diese Aufgaben der Dekanin bzw. dem Dekan oder einem Promotionsausschuss übertragen kann.
- Zur Sicherung der Qualit?t der Betreuung in den Promotionsverfahren wird empfohlen, dass jede Promotion an der Humboldt-Universit?t zu Berlin von zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern begleitet wird.
- Im Zentrum der Promotion steht mit der Dissertation die eigenst?ndige Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung mit angemessenen Methoden. Sowohl die Promovierenden als auch deren Betreuerinnen und Betreuer verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis[1].
- Die Promovierenden werden durch ihre Betreuerinnen und Betreuer regelm??ig beraten. Inhalt und Form der Betreuung werden in einer verbindlichen Betreuungsvereinbarung geregelt, die etwa j?hrlich den Erfordernissen des Promotionsverlaufs angepasst wird. Die Eigenst?ndigkeit der wissenschaftlichen T?tigkeit des/der Promovierenden bleibt von der Betreuungsvereinbarung unberührt.
- Erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten erfordert fachliche und methodische Qualifikationen, die in der Regel über die Inhalte eines Masterstudiums hinausgehen und sich erst im Verlauf der Promotion als notwendig erweisen k?nnen. Inhalt, Umfang und zeitliche Abfolge zu besuchender 金贝棋牌 k?nnen in der Betreuungsvereinbarung geregelt werden. Die Vereinbarung kann ebenfalls die Einbindung in die und den Austausch mit der nationalen und internationalen Forschergemeinschaft zum Gegenstand haben.
- Die Teilnahme an Konferenzen und anderen 金贝棋牌 wird in einem Supplement aufgelistet, das auf Wunsch der bzw. des Promovierenden der Urkunde beigefügt werden kann. Sofern der erfolgreiche Besuch bestimmter 金贝棋牌 als Auflage bei der Zulassung zur Promotion erteilt wurde, sind diese Teilnahmen Bestandteil des Promotionsverfahrens.
- Werden als schriftliche Dissertationsleistung ver?ffentlichte bzw. zur Ver?ffentlichung eingereichte Publikationen verwandt, so stellen die Regelungen der Promotionsordnung sicher, dass die Dissertationsschrift eine substantiell eigenst?ndige Leistung erkennbar macht, die über die bereits ver?ffentlichten bzw. zur Ver?ffentlichung eingereichten Arbeiten hinausgeht. Insbesondere ist zu regeln, wie, im Falle mehrerer Autoren, der Anteil des bzw. der Promovierenden nachzuweisen ist.
- Neben der Schriftform wird die Dissertation auch in elektronischer Form eingereicht. Dies soll sicherstellen, dass bei entsprechendem Anlass eine ?berprüfung der Arbeit auf unerlaubte Textübernahmen von anderen bzw. fehlerhafte Zitationen erfolgen kann.
- Zur Qualit?t des Promotionsverfahrens geh?rt eine unabh?ngige Bewertung der Dissertation nach in der jeweiligen wissenschaftlichen Community gültigen Qualit?tsma?st?ben. Die Bewertung der Dissertation erfolgt deshalb durch mindestens zwei Gutachterinnen bzw. Gutachter. Die Gutachten werden unabh?ngig von einander erstellt. Es wird nachdrücklich empfohlen, dass mindestens ein Gutachten von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer au?erhalb der Humboldt-Universit?t zu Berlin erstellt wird. Vor Bestellung der Gutachterinnen bzw. Gutachter sind m?gliche Gründe für eine Befangenheit gegenüber der bzw. dem Promovierenden zu erfragen und zu bewerten, um ggf. rechtzeitig andere Personen in das Begutachtungsverfahren einbeziehen zu k?nnen; diese Regelung gilt nicht für Gutachterinnen oder Gutachter, welche die Dissertation betreut haben.
- Teil des Promotionsverfahrens ist eine ?ffentliche Disputation. Sie gibt der bzw. dem Promovierenden die M?glichkeit, ihre bzw. seine wissenschaftliche Bef?higung im Vortrag und in der wissenschaftlichen Diskussion nachzuweisen; mindestens 14 Tage vor der Disputation ist der bzw. dem Promovierenden Einsicht in die Gutachten zu gew?hren. Die Diskussion soll sich auf die Dissertation und den Vortrag beziehen und darf Kenntnisse des Umfeldes der bearbeiteten Thematik voraussetzen.
- Die Humboldt-Universit?t zu Berlin vergibt im Rahmen von Promotionsverfahren die Pr?dikate ?summa cum laude“, ?magna cum laude“, ?cum laude“, ?rite“ und ?non sufficit“. Die Pr?dikate der Gutachten gelten bei der Festlegung des Gesamtpr?dikats jeweils als Einzelleistung, ebenso der Vortrag und die Diskussion im Rahmen der Disputation. Das Gesamtpr?dikat ?summa cum laude“ wird nur vergeben, wenn s?mtliche Einzelleistungen mit ?summa cum laude“ bewertet wurden und mindestens drei Gutachten zur schriftlichen Promotionsleistung vorliegen. Das Gesamtpr?dikat ?non sufficit“ (nicht bestanden) tritt ein, wenn für die Mehrzahl der Einzelleistungen schlechter als ?rite“ vergeben wurde. Die Bewertungsskala wird allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gutachterinnen bzw. Gutachtern, mit der Er?ffnung des Verfahrens formell mitgeteilt.
[1] Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Satzung der Humboldt-Universit?t zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens; verabschiedet vom Akademischen Senat der Humboldt-Universit?t am 17. Februar 2014, in der jeweils gültigen Fassung.