Promovierende

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Anmeldung zur Promotion - Voraussetzungen

Absolventen und Absolventinnen der Humboldt-Universit?t mit hochwertigem Diplom-, Master bzw. Magisterabschluss oder 1. Staatsexamen k?nnen grunds?tzlich zur Promotion zugelassen werden.

Absolventen und Absolventinnen von anderen Universit?ten k?nnen nach den geltenden Rechtsgrundlagen zur Promotion zugelassen werden, wenn ihre Studienabschlüsse als ?quivalent zu denen an der Humboldt-Universit?t zu Berlin angesehen werden.

Sofern es die jeweiligen Promotionsordnungen vorsehen, ist ein Fachhochschulabschluss mit entsprechend guten Leistungen ad?quat für eine Zulassung.

Generell ist die schriftliche Betreuungszusage eines Hochschullehrers oder?einer Hochschullehrerin notwendig. Interessierte Absolventen und Absolventinnen?legen dem potentiellen Betreuer oder der potentiellen Betreuerin??der Humboldt-Universit?t ein Exposé vor und stimmen dieses mit ihm oder ihr ab. Die Betreuungszusage ist hinf?llig, wenn kein positiver Beschluss des Promotionsgremiums über die Annahme zur Promotion von?der Fakult?t gefasst wird, an der die Promotion eingereicht werden soll (siehe: ein roter Pfeil Anmeldung zur Promotion).

In den jeweiligen ein roter Pfeil Promotionsordnungen der Fakult?ten sind die speziellen Anforderungen zu finden.

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