Anmeldung zur Promotion
- Voraussetzungen
- Promovieren in Deutschland
- Kosten der Einschreibung
- Hinweise zur Vergabe und Betreuung externer Promotionen
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Anmeldung zur Promotion
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Bevor Sie sich offiziell für die Promotion anmelden k?nnen, müssen Sie zun?chst eigenst?ndig eine/n Betreuer/in für Ihre Promotion finden. Die Betreuungszusage durch eine/n Hochschullehrer/in ist zwingende Voraussetzung, um einen Antrag auf Zulassung stellen zu k?nnen. 金贝棋牌 zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Betreuung.
Die Anmeldung zur Promotion erfolgt dann in zwei Schritten. Als erstes muss das Promotionsvorhaben an der Fakult?t zugelassen werden, an der die Promotion durchgeführt werden soll. In einem zweiten Schritt erfolgt die Immatrikulation beim Immatrikulationsbüro für Promovierende.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird an den Promotionsausschuss der Fakult?t gestellt. Die notwendigen Unterlagen sind in der Promotionsordnung aufgeführt (in der Regel Betreuungszusage, Titel der Arbeit, Arbeits- und Zeitplan, Abschlusszeugnisse, Lebenslauf, Ver?ffentlichungsliste) und werden beim Promotionsbüro eingereicht. Alle spezifischen 金贝棋牌 rund um den Antrag auf Zulassung zur Promotion sind auf den Seiten der Graduiertenzentren und Promotionsbüros der Fakult?ten zu finden.
Der Promotionsausschuss der Fakult?t entscheidet über die Zulassung und legt ggf. Zulassungsbedingungen fest. Danach erfolgt der offizielle Bescheid über die Zulassung oder auch über die Ablehnung als Doktorand/in.
Gesetzliche Grundlage für die Entscheidungen der Promotionsausschüsse sind das BerlHG insbesondere der §35 und die
Promotionsordnungen der Fakult?ten.
Nach der obligatorischen Zulassung der Promotion an der Fakult?t, muss auch eine Immatrikulation als Promotionsstudent/in erfolgen. Promovierende, die auch als wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an der Humboldt-Universit?t zu Berlin eingestellt sind, müssen sich entweder immatrikulieren oder registrieren. Zust?ndig ist in allen F?llen das Immatrikulationsbüro für Promovierende.
Der Antrag auf Immatrikulation oder Registrierung muss sp?testens vier Wochen nach Erhalt des Zulassungsbescheid von der Fakult?t beim Immatrikulationsbüro für Promovierende eingereicht werden.
Die Immatrikulation setzt die Zahlung der Semesterbeitr?ge voraus.
Sollte der/die Promovend/in als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eingestellt werden, ist zu beachten, dass die Zulassung zur Promotion an der Fakult?t, die Einschreibung oder Registrierung beim Immatrikulationsbüro und die Einstellung als Mitarbeiter/in drei verschiedene Verfahren sind.
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Anmerkungen für Bewerber/innen mit internationalen Abschlüssen
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Bewerber/innen mit einem internationalen Abschluss durchlaufen dasselbe Bewerbungs- und Anmeldeverfahren wie Bewerber/innen mit einem deutschen Abschluss. Es sind dieselben Schritte n?tig (Zulassung an der Fakult?t und Immatrikulation beim Immatrikulationsbüro).
Voraussetzung zur Zulassung ist ein Abschluss, der einem deutschen Abschluss ?quivalent ist. Internationale Abschlüsse werden im Laufe des Zulassungsverfahrens auf Ihre ?quivalenz hin überprüft. Diese Prüfung muss jedoch nicht von den Bewerber/innen selbst in die Wege geleitet werden. Das Promotionsbüro gibt diese Prüfung in Auftrag, nachdem die Bewerber/innen Ihren Zulassungsantrag und alle dazugeh?rigen Unterlagen eingereicht haben.