金贝棋牌 zu Exkursionen
Exkursionen sind ausw?rtige Lehrveranstaltungen (Studienfahrten) im Rahmen des Studiums an der Humboldt-Universit?t zu Berlin. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen im Sinne des §?21 BerlHG. Sie unterteilen sich in:
Pflichtexkursionen
sind Studienfahrten, die in den geltenden Studienordnungen zwingend festgeschrieben sind und ohne die ein ordnungsgem??er Studienabschluss nicht erreicht werden kann.
Wahlpflichtexkursionen
sind Studienfahrten, die in den geltenden Studienordnungen festgeschrieben sind, und aus denen die Studierenden die für den ordnungsgem??en Abschluss des Studiums notwendige Anzahl w?hlen müssen.
Sonstige Exkursionen (Wahlexkursionen)
sind Studienfahrten, die zur Erg?nzung und zur Vertiefung der Kenntnisse im Studienfach zwar als wünschenswert erscheinen, die jedoch nicht zwingende Voraussetzung für den ordnungsgem??en Abschluss eines Studienganges sind.
Planung
Von den einzelnen Fakult?ten bzw. Instituten sind die Exkursionen inhaltlich, organisatorisch und finanziell zu planen. Hinweise sind der Richtlinie für die Durchführung und Finanzierung von Exkursionen an der Humboldt-Universit?t zu Berlin (s. u.) zu entnehmen.
Der Leiter der Studienabteilung vergibt nach Einreichung aller ben?tigten Unterlagen? bis zum 15.11. d. Vorjahres einmal j?hrlich (in der Regel bis 30.01. d. J.) die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Exkursionen. Bitte geben Sie an, ob sich um eine Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltung (Sonstige) handelt.
Richtlinie und Formulare
- Richtlinie für die Durchführung und Finanzierung von Exkursionen
- Antrag auf Genehmigung einer Exkursion als als ausfüllbares pdf
- Verwendungsnachweis zur Abrechnung als als ausfüllbares pdf
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Studienabteilung
Anne Neumann
Unter den Linden 6, Raum 2054A
Tel. 030 / 2093-70258 oder anne.neumann@uv.hu-berlin.de