Berufungen

W-Besoldung

Seit dem 1. Januar 2005 werden an den ½ð±´ÆåÅÆn in Berlin Universit?tsprofessoren*innen in ?mter der Besoldungsordnung W berufen. Ihre Dienstbez¨¹ge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, ¨¹ber die Sie sich hier informieren k?nnen:

Grundgehalt

Das Grundgehalt als Mindestbezug ist ruhegehaltf?hig und nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil (Dynamisierung).
Das monatliche Grundgehalt betr?gt nach der in Berlin geltenden Besoldungstabelle (Stand 1.12.2022):

  • Besoldungsgruppe W1?? ?4.855,20 Euro
  • Besoldungsgruppe W2?? ?6.418,88 Euro
  • Besoldungsgruppe W3?? ?7.360,85 Euro

Berufungs-Leistungsbez¨¹ge

Berufungs-Leistungsbez¨¹ge k?nnen befristet und/oder unbefristet sowie als Einmalzahlung gew?hrt werden.
Der Leistungsbezug, der unbefristet gew?hrt wird, ist nach dem Bezug von mindestens zwei Jahren bis zur H?he von 40 Prozent des jeweiligen Grundgehalts ruhegehaltf?hig und nimmt an k¨¹nftigen Besoldungsanpassungen teil.
Die H?he des Leistungsbezugs ist Teil der Gehaltsverhandlungen und richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien:

  • Qualifikation der betreffenden Person
  • Bewerberlage und Arbeitsmarktsituation in dem entsprechenden Fach
  • vorliegenden Evaluationsergebnissen
  • H?he der bisherigen Bez¨¹ge aus der hauptberuflichen T?tigkeit
  • ggf. zu ber¨¹cksichtigende Konkurrenzangebote

Nach Dienstantritt sind Berufungs-Leistungsbez¨¹ge nur durch einen externen Ruf und die Aufnahme von Bleibeverhandlungen neu zu verhandeln.

Funktionsleistungsbez¨¹ge

F¨¹r die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung k?nnen Professoren*innen Funktionsleistungsbez¨¹ge gew?hrt werden. Dies kann beispielsweise die ?bernahme eines Amts im Dekanat sein oder die Leitung einer au?eruniversit?ren Forschungseinrichtung. Die Funktionsleistungsbez¨¹ge werden nur f¨¹r die Dauer der Wahrnehmung der betreffenden Funktion gew?hrt. Sie sind in der Regel nicht ruhegehaltf?hig.

Die derzeitige H?he der Funktionsleistungsbez¨¹ge k?nnen Sie sich in der Richtlinie der Pr?sidentin zur Vergabe von Funktionsleistungsbez¨¹gen in der W-Besoldung informieren.

Besondere Leistungsbez¨¹ge

Das derzeit in Berlin geltende Besoldungsrecht sieht die M?glichkeit der Gew?hrung von Leistungsbez¨¹gen f¨¹r besondere Leistungen, die ¨¹ber dem Durchschnitt liegen und in der Regel ¨¹ber mehrere Jahre erbracht wurden, in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsf?rderung, vor. Die Leistungsbez¨¹ge werden auf Antrag der Professoren*innen vergeben. Die Antr?ge werden durch Gutachterkommissionen bewertet und der*dem Pr?sidentin*en zur Entscheidung vorgelegt.

Die genauen Regelungen sind in der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbez¨¹ge in der W-Besoldung festgelegt.

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung bei Beamten*innen und richtet sich nach den Familienverh?ltnissen. Der Familienzuschlag der Stufe 1 ist ruhegehaltsf?hig, solange die Voraussetzungen f¨¹r diesen vorliegen.

Er betr?gt nach dem derzeit in Berlin geltenden Stand (1.1.2021):

  • Familienzuschlag in Stufe 1 (verheiratet)?? ?146,01 €

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erh?ht sich um die jeweiligen Betr?ge pro ber¨¹cksichtigungsf?higem Kind:

  • Familienzuschlag in Stufe 2 (1. Kind)?? ?124,89 €
  • Familienzuschlag in Stufe 3 (2. Kind)?? ?124,89 €
  • Familienzuschlag in Stufe 4 (3. Kind)?? ?819,76 €
  • Familienzuschlag in Stufe 5 (4. Kind und weitere Kinder)?? ?678,99 €

Zu ber¨¹cksichtigen ist, ob der Ehepartner Anspruch auf Familienzuschlag hat und ob die Kinder familienzuschlagsberechtigt sind (in Abh?ngigkeit von Alter und Wohnort).

Genauere Auskunft gibt Ihnen hierzu die Personalstelle.

J?hrliche Sonderzahlung

In Berlin wird mit den laufenden Bez¨¹gen f¨¹r den Monat Dezember bei Erf¨¹llung aller Anspruchsvoraussetzungen eine Sonderzahlung in H?he von 900 Euro gezahlt. Dieser erh?ht sich f¨¹r jedes anspruchsberechtigte Kind um 25,56 Euro.

Genauere ½ð±´ÆåÅÆ erhalten Sie bei der Personalstelle.

Ruhegehaltf?higkeit

Das Grundgehalt ist in vollem Umfang und die Berufungsleistungsbez¨¹ge, sofern sie unbefristet bew?hrt werden, in der Regel bis zu 40% der H?he des Grundgehaltes ruhegehaltf?hig. Die H?he des Ruhegehalts ist abh?ngig von

  • der H?he der ruhegehaltf?higen Dienstbez¨¹ge sowie
  • der ruhegehaltf?higen Dienstzeit.

Ebenso ruhegehaltf?hig sind der Familienzuschlag Stufe 1 sowie die Jahressonderzahlung.

Auf den Internetseiten des Landesveraltungsamts erhalten detaillierte ½ð±´ÆåÅÆ zu Ihrer Versorgung mit Versetzung in den Ruhestand.