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Wie verl?uft die Tenure-Evaluierung?
- Einleitung: Das Verfahren der Tenure-Evaluierung wird auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten sp?testens 15 Monate vor Ende des befristeten Besch?ftigungsverh?ltnisses eingeleitet.
- Tenure-Kommission: Der Fakult?tsrat setzt eine Tenure-Kommission ein, der je zur H?lfte Hochschullehrer*innen aus der eigenen Fakult?t und einer anderen Fakult?t sowie mindestens ein externes Mitglied angeh?ren. Die Tenure-Kommission prüft, ob die im Zusammenhang mit der Ernennung oder Einstellung vereinbarten Leistungsanforderungen in allen fünf Kategorien erreicht wurden. Die Tenure-Kommission holt hierzu Gutachten von drei herausragenden international ausgewiesenen, sofern von der Ausrichtung der Professur geboten ausl?ndischen, externen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ein.
- Die Tenure-Kommission er?rtert mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die Entwicklung im Rahmen der Tenure-Professur und die erreichten Leistungen. Die Tenure-Kommission erstellt einen schriftlichen Bericht, der entweder die ?bernahme auf die vorgesehene Lebenszeitprofessur oder die Beendigung des Tenure-Verfahrens empfiehlt.
- Beschluss: Der Fakult?tsrat beschlie?t auf Grundlage des schriftlichen Berichts der Tenure-Kommission über die Berufung in ein Beamtenverh?ltnis auf Lebenszeit bzw. ein unbefristetes Besch?ftigungsverh?ltnis.
- Stellungnahme des Tenure-Boards: Das Tenure-Board erh?lt unmittelbar nach Beschlussfassung des Fakult?tsrats die Unterlagen des Berufungsverfahrens. Es prüft die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung und stellt sicher, dass bei der Evaluierung nur die bei Berufung festgelegten Leistungsanforderungen herangezogen wurden. Das Tenure-Board gibt eine schriftliche Empfehlung zur Umsetzung des Beschlusses abgeben. Die Pr?sidentin bzw. der Pr?sident kann auf Grundlage der Empfehlung den Vorgang zur nochmaligen Beratung und Beschlussfassung an die Fakult?t zurückgeben.
- Entscheidung: Bei positiver Entscheidung wird das Verfahren zur Berufung auf Lebenszeit eingeleitet.