Immatrikulation
Die Immatrikulation findet nach der Zulassung durch die Fakult?t statt. Promovierende werden unabh?ngig von den regul?ren Fristen immatrikuliert, eine Immatrikulation kann jederzeit im Semester erfolgen, die Frist für die Antragstellung betr?gt einen Monat nach Bekanntgabe der Zulassung zur Promotion.
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Immatrikulation zur Promotion (Regelungen und erforderliche Unterlagen)
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Hinweis zum Semesterticket für Promovierende:
Promovierende müssen das Semesterticket nicht unbedingt erwerben, der entsprechende Betrag wird auf Wunsch von den Semestergebühren abgezogen. Ihren Antrag auf Befreiung richten Sie bitte an das Immatrikulationsbüro der Humboldt-Universit?t.
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Mit dem neuen Deutschlandsemesterticketvertrag, der zwischen der Studierendenschaft der Humboldt-Universit?t zu Berlin, vertreten durch den
Referent_innenrat (gesetzlich AStA), und den Verkehrsunternehmen verhandelt wurde und zum 01.10.2024 in Kraft tritt, ist der Erwerb des
Deutschlandsemestertickets nunmehr auch für Promovierende verpflichtend.
Das bis zum Wintersemester 2023/24 teilweise vorgesehene Wahlrecht zum Bezug des Semestertickets entf?llt jedoch künftig. Auch ein Firmenticket oder ein ggf. privat erworbener Fahrausweis stellt keinen Befreiungsgrund dar.
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