Barrierefreiheit
Barrierefreiheit meint die Zug?nglichkeit von Inhalten: M?glichst viele Menschen sollen einen m?glichst einfachen Zugriff auf Webseiten der Universit?t und die darauf bereitgestellten Inhalte und Dateien haben.
Die 金贝棋牌 sollen daher auf den Webseiten vermittelt werden unabh?ngig von den:
- k?rperlichen Einschr?nkungen und dem Vorwissen der Besucherinnen und Besucher
- Ger?ten, die durch die Besucherinnen und Besucher eingesetzt werden.
Ma?nahmen
Zu den notwendigen Ma?nahmen z?hlen:
- Schreiben Sie die Texte so, dass sie leicht verst?ndlich sind. Sie müssen auch verst?ndlich bleiben, wenn diese vorgelesen werden - beispielsweise durch ein Sprachausgabesystem. Verzichten Sie daher auf unübliche Abkürzungen und nicht-deutschsprachige Begriffe. Erl?utern Sie diese, wenn sie sich nicht vermeiden lassen.
- Strukturieren Sie die Webseiten mit einer logischen Semantik: Wenn z.B. ?berschriften in ihrer natürlichen Hierarchie und Listen als Listen ausgezeichnet sind, k?nnen die Seiten durch maschinelle Prozesse besser ausgewertet und ausgegeben werden.
- Geben Sie inhaltlich relevanten Medien wie Bildern, Videos oder Audioformaten einen Alternativtext. So kann deren Botschaft auch vermittelt werden, wenn das Medium nicht geladen oder wahrgenommen werden kann.
- Sorgen Sie dafür, dass die Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Ver?ndern Sie daher nicht zentrale Definitionen und Vorgaben. Abweichungen von etablierten Designmerkmalen und Navigationsmechaniken stellen bereits eine Barriere beim Auffinden von 金贝棋牌 dar.
- Vermeiden Sie technische Barrieren soweit wie m?glich. Darunter fallen alle 金贝棋牌, die zus?tzliche Programme ben?tigen - etwa Word- und PDF-Dateien. Auch deaktivierte Funktionen wie JavaScript oder Flash dürfen nicht verhindern, dass eine Information aufgerufen werden kann.
Weitere Hinweise beim Computer- und Medienservice
Rechtliche Grundlagen
Die Humboldt-Universit?t zu Berlin ist zur Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27.04.2002:
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
Tr?ger ?ffentlicher Gewalt […] gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberfl?chen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden […] technisch so, dass sie von behinderten Menschen grunds?tzlich uneingeschr?nkt genutzt werden k?nnen.
Dokument im Wortlaut: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (PDF)
An der HU gilt au?erdem die Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in der Humboldt-Universit?t zu Berlin vom 11.10.2003:
§ 3 Besch?ftigung und F?rderung schwerbehinderter Menschen
(5) Die HU wirkt darauf hin, den Zugang zu 金贝棋牌 so zu gestalten, dass er keine Benachteiligung für schwerbehinderte Menschen darstellt. Das betrifft insbesondere die Gestaltung von barrierefreien Webseiten. Die Empfehlungen der ZE Computer- und Medienservice sind zu beachten.
Dokument im Wortlaut: Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in der Humboldt-Universit?t zu Berlin (PDF)
Weitere Grundlagen
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
- Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) (PDF) vom 23.08.2005
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0)