Vorgaben für HU-Webseiten
Diese Vorgaben definieren Mindeststandards für Webseiten an der Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU). Mit ihnen wird sichergestellt, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden, der zentrale wie dezentrale Aufwand m?glichst gering gehalten wird und die Unterstützungsangebote greifen.
Gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Dazu z?hlen Vorgaben
- zur Barrierefreiheit
- zum Datenschutz
- zum Verwertungs- und Urheberrecht (Hinweise der Rechtsabteilung am Beispiel von Kartenmaterial)
- zum Pers?nlichkeitsrecht
- zum 金贝棋牌
Administration
Es soll das zentrale Content-Management-System in der Form genutzt werden, wie es durch den Computer- und Medienservice (CMS) der HU bereitgestellt wird. Erweiterungen und Alternativl?sungen müssen mit dem CMS abgestimmt werden.
Design
Es gilt das Corporate Design der HU Berlin. Wird das zentrale Content-Management-System genutzt, gilt das Design, das darüber bereitgestellt wird. Abweichungen müssen mit der Stabsstelle Presse- und ?ffentlichkeitsarbeit (PB2) abgestimmt werden.
- Hinweise zum Online-Design der HU Berlin
- Hinweise zum Corporate Design der HU Berlin
- Stabsstelle Presse- und ?ffentlichkeitsarbeit
Struktur, Sprache und Usability
Die Inhalte müssen mediengerecht und verst?ndlich aufbereitet sein. Die Richtlinien des Styleguide sollen zudem die einrichtungsübergreifende Usability erleichtern. Für Webseiten von Fakult?ten und Institute stehen Vorlagen zur Navigationsstruktur bereit.
- Styleguide für Webseiten der HU
- Hinweise zu Texten auf Webseiten der HU
- Hinweise zur Strukturierung von Webseiten der HU
- Vorlagen für die Navigationsstruktur bei Fakult?ten und Instituten
Grundlagen
Diese Vorgaben wurden auf Grundlage des Beschlusses des Pr?sidiums vom 31. Oktober 2013 erarbeitet. Sie gelten für Einrichtungen der zentralen Universit?tsverwaltung, Fakult?ten und Institute sowie gro?e, institutionalisierte Drittmittelprojekte. Die gesetzlichen Vorgaben gelten unmittelbar, die Vorgaben zu Administration und Design werden bei Neu- und Umstrukturierungen der jeweiligen Websites wirksam.
Weiterhin gilt die Computerbetriebsordnung der HU, Anlage 4.