Bewerbung zum Studium mit Beeintr?chtigung
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H?rtefallantrag
Mit einem H?rtefall k?nnen Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen. Der Nachweis der Schwerbehinderung (GdB) allein reicht für die Anerkennung als H?rtefall nicht aus. Im erforderlichen fach?rztlichen Gutachten muss zum Antrag hinreichend Stellung genommen werden. Ein H?rtefallantrag ist keine Garantie auf einen Studienplatz.
Zus?tzliche 金贝棋牌 zu m?glichen Gründen, Nachweisen und dem Verfahren finden Sie in nachfolgendem Merkblatt:
Download: Merkblatt zum H?rtefallantrag (PDF)
Generelle Information
Ein H?rtefallantrag kann nur von deutschen und Bewerber*innen aus EU- sowie den EWR- Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, und von Bildungsinl?nder*innen gestellt werden, da Bewerber*innen mit Bildungsabschlüssen aus Drittstaaten bereits innerhalb einer Quote zugelassen werden.
Verfahren
Bewerbung zum 1. Fachsemester BA und MA
Zum 1. Fachsemester k?nnen Sie sowohl einen Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) beantragen als auch einen H?rtefallantrag stellen. Für diese beiden Sonderantr?ge gibt es kein gesondertes Formular. Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen werden Sie im Rahmen der Online-Bewerbung?gefragt, ob Sie die entsprechenden Sonderantr?ge stellen m?chten. Wenn Sie diese ausw?hlen, fügen Sie die entsprechenden Unterlagen fristgerecht Ihrer Bewerbung bei. Andernfalls k?nnen die Sonderantr?ge nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung selbst ist aber noch gültig, sofern alle anderen Angaben stimmen.
Bitte reichen Sie nur Unterlagen in der Form ein, die Ihnen am Ende der Online-Bewerbung angezeigt werden. Ein pers?nliches Anschreiben mit Ihren Gründen ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Ein H?rtefallantrag für Bewerber*innen zum Zweitstudium und ohne Abitur (§ 11 BerlHG) ist nicht m?glich.
Sollte eine Studienplatzbewerbung zum 1. Fachsemester im Hauptvergabeverfahren nicht erfolgreich sein, nimmt sie, sofern mit der Bewerbung zusammen auch ein zul?ssiger H?rtefallantrag gestellt wurde, anschlie?end automatisch an dem Verfahren innerhalb der H?rtefallquote teil, die derzeit 5 % der Studienpl?tze pro Studiengang betr?gt (§ 10 Abs. 1 BerlHZG i.V.m. § 22 ZSP-HU).
Gehen mehr Bewerbungen mit H?rtefallantrag ein, als Pl?tze in der Quote zur Verfügung stehen, wird ein Ranking nach Grad der H?rte durchgeführt. Ein H?rtefallantrag ist somit keine Garantie auf einen Studienplatz. Zu den Chancen siehe auch Hartmut Maier: H?rtefall und Nachteilsausgleich bei der Vergabe von Studienanf?ngerpl?tzen. Rechtsrahmen und Grundstrukturen der Anwendung, in: Ordnung der Wissenschaft 1/2016, S. 19–32, pdf).
Bewerbung zum h?heren Fachsemester (kein H?rtefallantrag)
Beim Zulassungsverfahren zu einem h?heren Fachsemester gibt es keine H?rtefallquote, hier konkurrieren alle Bewerber*innen nach Leistung, sofern Pl?tze vorhanden sind. Sie k?nnen insofern einen Antrag (Nachweis erforderlich!) stellen, als dieser bei Ranggleichheit mit einem/einer anderen Bewerber*in zum Tragen kommt (soziale, insbesondere famili?re, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe, § 14 Abs. 2 BerlHZG).
Nachweise
Sie fügen die entsprechenden Nachweise, siehe nachfolgend, Ihrer Bewerbung bei. Bitte reichen Sie nur Unterlagen in der Form ein, die Ihnen am Ende der Online-Bewerbung angezeigt werden. Nachzuweisende Gründe sind im Berliner Hochschulzulassungsgesetz angeführt (§ 10 Abs. 2 BerlHZG)
Für den H?rtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen ist ein fach?rztliches Gutachten aktuellen Datums erforderlich; der Nachweis des GdB alleine ist nicht ausreichend, er kann zus?tzlich beigebracht werden.
Bei H?rtefallantr?gen aus sozialen, famili?ren oder wirtschaftlichen Gründen bringen Sie bitte die Nachweise bei, die aus Ihrer Sicht geeignet sind, die H?rte zu belegen. Gleiches gilt für entsprechende Gründe bei der Bewerbung zu einem h?heren Fachsemester.
Bewerbungen über hochschulstart.de
Wird der gewünschte Studiengang direkt von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, k?nnen Sie dort einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches stellen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung: www.hochschulstart.de
Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung
Die nachfolgenden 金贝棋牌 gelten nur für den Nachteilsausgleich bei der Bewerbung. Für den Nachteilsausgleich in Studium und Prüfung siehe Abschnitt "Studium".
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich k?nnen Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer l?ngeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen k?nnen, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst sp?ter erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Auch dafür ist ein Schulgutachten notwendig.
Für den Nachteilsausgleich bei der Bewerbung ist in der Regel ein Schulgutachten erforderlich, aus dem entweder eine konkrete Note (Durchschnittsnote) oder ein konkreter früherer Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeit) hervorgeht.
Grundlegende Information zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung, die an der HU analog angewendet werden, finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung (PDF).
Barrierefreies Wohnen für Studierende
Wohnheime
Das studierendenWERK Berlin bietet rund 14.000 Wohnheimpl?tze in fast allen Bezirken der Stadt an. In vielen Wohnheimen sind speziell gebaute Wohnungen für die Bedürfnisse von Studierenden mit Beeintr?chtigungen vorhanden. In den meisten Wohnheimen sind alle R?ume mit dem Rollstuhl erreichbar. Studierende mit Beeintr?chtigung oder chronischen Erkrankungen werden entsprechend der Vergabeordnung bevorzugt versorgt. 金贝棋牌 zu den Wohnanlagen erhalten Sie bei den?Wohnheimverwaltungen des studierendenWERKs Berlin.
Bewerbungen für ein Apartment bzw. eine Wohnung sind direkt an die Wohnheimverwaltungen zu richten. Mit dem Formular "Bewerbung für einen Studierendenwohnheimplatz" ist ein Nachweis über die Behinderung oder chronische Erkrankung beim studierendenWERK einzureichen.
In folgenden Wohnheimen des studierendenWERKs werden rollstuhlgerechte Wohnm?glichkeiten angeboten:
- 10318 Berlin-Karlshorst, Aristotelessteig 6, 10, 12
- 14050 Berlin-Charlottenburg, Spandauer Damm 134–142
- 14052 Berlin-Charlottenburg, Theodor-Heuss-Platz 5
- 13353 Berlin-Wedding, Luxemburger Stra?e 20 b/c
Freie Wohnungen
- Die Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg stellt ausgew?hlte Wohnungen barrierefrei zur Verfügung. Bei Interesse k?nnen für mehrere Personen auch gr??ere WG-Wohnungen barrierefrei umgestaltet werden.
- Das Studentendorf Adlershof bietet Wohnm?glichkeiten.
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Stefan Handke, studierendenWERK Berlin
Beratung Barrierefrei Studieren
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin