Humboldt-Universit?t zu Berlin

Hinweise f¨¹r Masterbewerbungen

Bitte beachten Sie nachfolgende ½ð±´ÆåÅÆ, wenn Sie sich an der HU Berlin f¨¹r einen Masterstudiengang bewerben m?chten.

An der Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU Berlin) werden verschiedene Arten von Masterstudieng?ngen angeboten:

  • Konsekutive Masterstudieng?nge sind Studieng?nge, die inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang aufbauen und diesen fachlich fortf¨¹hren, vertiefen oder fach¨¹bergreifend erweitern.
  • Weiterbildende Masterstudieng?nge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus, kn¨¹pfen an diese an und vermitteln auf dieser Basis weitergehende wissenschaftliche Kompetenzen. Diese Studieng?nge sind in der Regel geb¨¹hrenpflichtig.

Zugangsvoraussetzungen

Sie m¨¹ssen allgemeine und in der Regel spezielle Zugangsvoraussetzungen erf¨¹llen, um sich f¨¹r einen Masterstudiengang an der HU Berlin bewerben zu k?nnen.

Grundvoraussetzung f¨¹r die Bewerbung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens dreij?hrigen Hochschulstudiums in einer einschl?gigen Fachrichtung, mit dem Studienleistungen und Pr¨¹fungen im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits bzw. Leistungspunkte (LP) oder ?quivalent erworben wurden. Dieser Abschluss muss bereits vollst?ndig erreicht worden sein und bis zum Ende der jeweils ma?geblichen Antragsfrist nachgewiesen werden.

Soweit Sie sich im Zweitstudium mit dem Ziel eines weiteren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss befinden, haben Sie ein Wahlrecht, Ihre Bewerbung entweder

  • auf den ausstehenden Abschluss des Zweitstudiums oder
  • auf den bereits erworbenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu st¨¹tzen.

Soweit Sie Ihre Bewerbung auf den ausstehenden Abschluss st¨¹tzen, m¨¹ssen dieselben Voraussetzungen wie f¨¹r Bewerbungen g?nzlich ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluss erf¨¹llt sein (s.u.).

Die Erf¨¹llung der erweiterten Zugangsvoraussetzungen muss gegen¨¹ber dem Immatrikulationsb¨¹ro sp?testens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, f¨¹r das die vorl?ufige Immatrikulation ggf. gew?hrt wurde, nachgewiesen werden. In der Regel kann die Erf¨¹llung der erweiterten Zugangsvoraussetzungen durch den Abschluss des Bachelorstudienganges, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung f¨¹r den Masterstudiengang immatrikuliert sind bzw. waren, nachgewiesen werden.

Ausf¨¹hrlichere ½ð±´ÆåÅÆ zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studieng?nge sowie zur Form und Umfang der geforderten Nachweise finden Sie in den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen der?F?cher¨¹bergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Pr¨¹fung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU) sowie in der alphabetischen ?bersicht der Masterstudieng?nge.

Beachten Sie, dass der Nachweis der zu erf¨¹llenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) im Rahmen einer Studienplatzbewerbung bzw. einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang sp?testens bis zum Ende der jeweils ma?geblichen Bewerbungs- bzw. Antragsfrist bei der HU eingegangen sein muss (Ausschlussfristen).

Bewerbung ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluss

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Wenn Sie sich in der Abschlussphase eines mindestens dreij?hrigen, deutschen oder gleichwertigen ausl?ndischen Hochschulstudiums befinden, in dessen Rahmen Studienleistungen und Pr¨¹fungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits erworben werden, k?nnen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen f¨¹r einen konsekutiven Masterstudiengang mit ausstehenden Abschluss bewerben.

In Ihrer Bewerbung m¨¹ssen Sie dann nachweisen, dass zu dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiums nicht mehr als 30 ECTS-Credits oder ?quivalent fehlen.

Pr¨¹fungen, die erst nach Bewerbungsschluss bis zum Beginn des neuen Semesters abgenommen werden und eventuell notwendige Wiederholungspr¨¹fungen haben keinerlei negative Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.

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Wie sind die allgemeinen und erweiterten Zugangsvoraussetzungen bei einem ausstehenden berufsqualifizierenden Abschluss nachzuweisen?

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Liegt das Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, reichen Sie ein aktuelles, von Ihrer bisherigen ½ð±´ÆåÅÆ best?tigtes Transcript of Records ein. Dieses muss die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS-Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits, die zum Abschluss f¨¹hren, sowie die vorl?ufige, aktuelle Durchschnittsnote ausweisen.

Sofern aus Ihrer Noten¨¹bersicht nicht die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS-Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits, die zum Abschluss f¨¹hren, sowie die vorl?ufige Durchschnittsnote hervorgehen, ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres Pr¨¹fungsausschusses notwendig, aus der die erforderlichen Angaben hervorgehen.

Nutzen Sie f¨¹r diesen Fall bitte ausschlie?lich die hier verlinkte Zusatzbescheinigung zur Vorlage an der Humboldt-Universit?t zu Berlin f¨¹r den Zugang zu einem weiterf¨¹hrenden Studium gem?? ¡ì 16 Abs. 2 ZSP-HU (PDF), die Sie auch ¨¹ber das Bewerbungsportal der HU Berlin aufrufen k?nnen.

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Frist zum Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses und der Erf¨¹llung der erweiterten Zugangsvoraussetzungen

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Der erfolgreiche Studienabschluss und die Erf¨¹llung der erweiterten Zugangsvoraussetzungen m¨¹ssen gegen¨¹ber dem Immatrikulationsb¨¹ro sp?testens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, f¨¹r das die vorl?ufige Immatrikulation ggf. gew?hrt wurde, nachgewiesen werden. Wird der Studienabschluss oder die Erf¨¹llung der erweiterten Zugangsvoraussetzungen nicht frist- und formgerecht nachgewiesen, erlischt die unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung f¨¹r den Masterstudiengang.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig ¨¹ber die f¨¹r Sie geltenden Nachweisfristen, besprechen Sie Korrekturzeiten f¨¹r ausstehende Studienleistungen und Pr¨¹fungen vorausschauend. Bedenken Sie die Konsequenzen eines m?glichen Erl?schens der Zulassung f¨¹r eine etwaige Studienfinanzierung. Lassen Sie sich bei Unklarheiten in jedem Falle mindestens acht Wochen vor Ende der Nachweispflicht durch Ihr zust?ndiges Pr¨¹fungsb¨¹ro, ggf. durch Ihre Studienf?rderung, beraten, da Fristverl?ngerungen grunds?tzlich ausgeschlossen sind.

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Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Sie bewerben sich in den Bewerbungszeitr?umen (Bewerbungsfristen siehe Akademische Fristen und Termine) ausschlie?lich ¨¹ber das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin. Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung ¨¹ber Formalit?ten sowie den Bewerbungsweg und kontaktieren Sie die Erstberatung f¨¹r internationale Studienbewerber:innen.

Weiterf¨¹hrende Hinweise und Erkl?rungen zur Bewerbung finden Sie

Bei der ½ð±´ÆåÅÆaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem f¨¹r die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere ½ð±´ÆåÅÆ dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
E-Mail: ½ð±´ÆåÅÆformular | Contact form

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