½ð±´ÆåÅÆ zum Nachr¨¹ck- und Losverfahren.
Das Zulassungsverfahren besteht zun?chst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienpl?tze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein oder mehrere Nachr¨¹ckverfahren durchgef¨¹hrt.?
Wer sich fristgerecht f¨¹r einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang beworben?und alle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erf¨¹llt hat, jedoch im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten hat, kann noch im Nachr¨¹ckverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie im Hauptverfahren zun?chst abgelehnt worden sind.
Im Nachr¨¹ckverfahren werden die Ranglisten der jeweiligen Quoten weiter abgearbeitet, bis alle Studienpl?tze besetzt worden sind oder keine Bewerbungen mehr vorliegen. Dies passiert,?wenn Bewerber*innen, die eigentlich eine Zusage bekommen haben, den Studienplatz abgelehnt oder Fristen vers?umt haben. Sie erhalten immer eine E-Mail-Benachrichtigung (Status?nderungs-E-Mail), wenn?ein Nachr¨¹ckverfahren stattgefunden hat und k?nnen nach Einloggen in die Online-Statusabfrage via?https://studienplatz.hu-berlin.de Ihren Rangplatz in den Hauptquoten nach dem Nachr¨¹ckverfahren ¨¹berpr¨¹fen.
Wenn keine zulassungsf?higen Bewerbungen mehr vorliegen und noch Studienpl?tze zu vergeben sind,?wird anschlie?end noch ein Losverfahren durchgef¨¹hrt.?Dabei ist die Anzahl der zu verlosenden Pl?tze in der Regel sehr gering. Wenn Sie also im Haupt- und Nachr¨¹ckverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, jedoch Ihr Wunschstudiengang im Losverfahren gelistet ist, sollten Sie sich ¨¹berlegen, einen Losantrag an der Humboldt-Universit?t zu Berlin zu stellen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im regul?ren Verfahren teilgenommen haben, m¨¹ssen Sie einen gesonderten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen.
Wir informieren in der Studienplatzb?rse und auf dieser Webseite, welche grundst?ndigen und weiterf¨¹hrenden Studieng?nge am Losverfahren teilnehmen.?Wenn ein Studiengang nicht genannt ist,?findet keine Platzvergabe bzw. Teilnahme am Losverfahren statt, woraufhin keine Antragsstellung m?glich ist.
Antr?ge f¨¹r Studienpl?tze im Losverfahren
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- Nach Entscheidung, welche Studieng?nge am Losverfahren teilnehmen werden, ist eine Antragsstellung ausschlie?lich ¨¹ber das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin innerhalb der?Antragsfristen (Ausschlussfrist) m?glich.
- Au?erhalb des Online-Bewerbungsportals eingereichte Losantr?ge (z.B. auf dem Postweg, via E-Mail) werden nicht ber¨¹cksichtigt.
- Liegt bereits eine Registrierung im regul?ren Bewerbungsverfahren vor, nutzen Sie bitte zur Antragstellung die vorhandenen Daten.
- Die mit dem Losantrag bis zum ma?geblichen Antragsfristende einzureichenden Unterlagen werden Ihnen am Ende des Online-Losantrages im Online-Bewerbungsportal angezeigt.
Bitte beachten Sie dar¨¹ber hinaus:
- Grundlegende Voraussetzung f¨¹r die Teilnahme am Losverfahren f¨¹r Bachelor- und Masterstudieng?nge ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
- Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (ZZR) m¨¹ssen erf¨¹llt sein?(siehe Studienangebot und ZSP-HU). Das hei?t, dass Sie die f¨¹r das von Ihnen im Rahmen des Losverfahrens beantragte Fach erweiterten Zugangsvoraussetzungen sp?testens zum Bewerbungsfristende nachweisen m¨¹ssen.
- Antragsteller*innen mit internationalen Bildungsnachweisen m¨¹ssen
- einen Sprachnachweis f¨¹r Deutsch (mindestens DSH-2 bzw. ?quivalent, z. B. TestDaf 4x4) - eine?Teilnahme an der DSH Pr¨¹fung ist aufgrund des Zeitpunkts des Losverfahrens nicht m?glich - sowie
- eine Zeugnisbewertung der ausl?ndischen Hochschulqualifikation gem?? der ZAB vorweisen. Die Zeugnisbewertung kann beispielsweise in Form der Vorpr¨¹fungsdokumentation (VPD) oder als Protokoll zum ¨¹bermittelten Pr¨¹fergebnis erfolgen. Sowohl das Vorpr¨¹fdokumentation (VPD) bzw. das von einer zur Ausstellung einer Zeugnisbewertung berechtigten Institution oder Beh?rde zertifizierte Pr¨¹fergebnis d¨¹rfen bis zum Ablauf der ma?geblichen Antragsfrist nicht ?lter als ein Jahr sein.
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Es werden keine Masterstudieng?nge im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.
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Es werden keine Monobachelorstudieng?nge im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.
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Es werden keine KF/Kernf?cher eines Kombinationsbachelor im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.
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Es werden keine ZF/Zweitf?cher eines Kombinationsbachelors im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.
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Es werden keine Studienf?cher des Studiengangs Bildung an Grundschulen (LA/Lehramt) im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.
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Welche Voraussetzung muss ich erf¨¹llen, um einen Losantrag stellen zu k?nnen?
Sie m¨¹ssen eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Je nach Studiengang ist eventuell auch die Erf¨¹llung erweiterter Zugangsvoraussetzungen sp?testens zum Ende der Antragsfrist des Losverfahrens nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich ¨¹ber die erweiterten Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs im Vorfeld. Diese werden unter der verlinkten Studiengangsbeschreibungen in den Zugangs- und Zulassungsregeln (ZZR) ausf¨¹hrlich erkl?rt.
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Darf ich einen Losantrag stellen, obwohl ich mich zuvor nicht regul?r an der Humboldt-Universit?t zu Berlin beworben habe?
Ja, der Antrag f¨¹r das Losverfahren ist unabh?ngig von einer vorherigen regul?ren Bewerbung. Sie k?nnen deshalb einen Losantrag auch f¨¹r einen Studiengang stellen,?f¨¹r den Sie sich
- noch nicht im regul?ren Verfahren beworben hatten, oder
- bereits beworben hatten, aber eine Ablehnung erhalten haben, oder
- eine Zulassung erhalten haben, Sie jedoch die Frist zur Annahme eines Studienplatzes bzw. die Immatrikulationsfrist nicht eingehalten haben.
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Kann ich auch einen Losantrag f¨¹r einen zulassungsfreien Studiengang stellen?
Nein, im Losverfahren nehmen ausschlie?lich zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge teil.
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Wie viele Antr?ge kann ich stellen?
Ma?geblich sind die Bestimmungen in ¡ì 21 der?F?cher¨¹bergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Pr¨¹fung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils g¨¹ltigen Fassung und die Bedingungen f¨¹r die Teilnahme am Losverfahren zum Sommersemester 2025. Eine ?bersicht ¨¹ber die Anzahl m?glicher Losantr?ge finden Sie auf dieser Seite?zusammengestellt.
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Wie erfahre ich, ob ich im Losverfahren eine Zulassung erhalten habe?
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich war. Ausschlie?lich im Falle einer Zulassung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie ¨¹ber die Status?nderung Ihres Antrages informiert werden. Melden Sie sich bitte anschlie?end im Online-Bewerbungsportal an, um die Annahme des Studienplatzes zu erkl?ren.
Bitte sehen Sie nach Ende der Antragsfrist davon ab, Einzelanfragen zum Stand des Losverfahrens oder Ihres Antrages zu stellen. Wir informieren im Online-Bewerbungsportal innerhalb der Online-Statusabfrage, wenn das Losverfahren f¨¹r den jeweiligen Studiengang abgeschlossen wurde.?
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Wann werden die Losverfahren durchgef¨¹hrt?
Zum SoSe 2025 findet an der HU Berlin kein Losverfahren statt.
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Die Humboldt-Universit?t zu Berlin bietet weder Medizin noch Humanmedizin in ihrem Studienangebot an.
F¨¹r eine Teilnahme am Losverfahren f¨¹r die Studieng?nge der Charit¨¦ Universit?tsmedizin-Berlin wenden Sie sich an die anbietende Medizinische Fakult?t. Informieren Sie sich zu den Regularien des Losverfahrens direkt bei der Charit¨¦-Universit?tsmedizin Berlin.
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