Humboldt-Universit?t zu Berlin

Hinweise zur Annahme eines Studienplatzes (Kombinationsbachelor mit alternativem Zweitfach)

I. Allgemeine 金贝棋牌 zum Zulassungsverfahren in Kombinationsbachelorstudieng?ngen

1. Wie l?uft das Zulassungsverfahren ab?
Bei Kombinationsstudieng?ngen, die aus zwei Studienf?chern bestehen, wird für beide Studienf?cher ein separates Zulassungsverfahren durchgeführt. Nur dann, wenn Bewerber*innen in beiden Studienf?chern eine Zulassung erhalten, wird für den Studiengang insgesamt eine Zulassung ausgesprochen. Die Aufnahme eines Studiums in nur einem Studienfach ist ausgeschlossen.

2. Was sind alternative freie F?cher?
Sofern bei der Bewerbung eine Kombination aus zwei Studienf?chern gew?hlt wird, bei der beide Studienf?cher zulassungsbeschr?nkt sind (NC-Studieng?nge), besteht die M?glichkeit, ein weiteres Studienfach auszuw?hlen. Dieses darf keiner Zulassungsbeschr?nkung unterliegen (NC-frei). Dieses NC-freie Studienfach bildet zusammen mit dem ersten Studienfach (Kernfach) eine Alternative (sekund?re Kombination) zum zulassungsbeschr?nkten Studienfach im zweiten Studienfach (prim?re Kombination). Für das erste Studienfach kann kein alternatives Fach ausgew?hlt werden.

3. Wann wirken alternative freie F?cher?
Ein angegebenes alternatives freies Fach wird dann berücksichtigt, wenn Bewerber*innen für das erste Studienfach eine Zulassung erhalten, aber nicht für das zweite und damit insgesamt nicht für die prim?re Kombination zugelassen werden k?nnen. In diesem Fall wird sowohl eine Ablehnung für die prim?re Kombination als auch eine Zulassung für die sekund?re Kombination ausgesprochen.

4. Wie funktioniert das Nachrückverfahren?
Wenn in der prim?ren Kombination keine Auswahl des beantragten zulassungsbeschr?nkten Zweitfaches erfolgen kann, jedoch in der sekund?ren Kombination eine Zulassung für den Studienplatz erfolgt, entscheidet der/die Bewerber*in über die Annahme oder den Verzicht der sekund?ren Kombination.
Sobald Bewerber*innen die Annahme für die sekund?re Kombination erkl?ren, endet
auch die Teilnahme der prim?ren Kombination am Nachrückverfahren. Verstreicht die
Annahmefrist oder erkl?rt der/die Bewerber*in den Verzicht für die sekund?re Kombination, verf?llt die Zulassung für diese. Die Bewerbung nimmt dennoch weiterhin am Nachrückverfahren für die prim?re Kombination teil. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Nachrückverfahren vom Annahmeverhalten der anderen Bewerber*innen abh?ngt.

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II. Hinweise zur Studienplatzannahme für Antr?ge in Kombinationsbachelorstudieng?ngen mit einem alternativen Zweitfach

Sie haben sich für einen Kombinationsbachelorstudiengang beworben, also für einen Studiengang, der aus mehreren zulassungsbeschr?nkten Studienf?chern besteht. Dieser Antrag stellt die von Ihnen beantragte prim?re Kombination dar.

Durch Ihre zulassungsbeschr?nkte prim?re Kombination, wurde Ihnen die M?glichkeit er?ffnet, ein alternatives freies Fach (zulassungsfreies Zweitfach) zu der von Ihnen beantragten prim?r Kombination zu w?hlen. Dieser weitergehende Antragsinhalt stellt Ihre sekund?re Kombination dar.

Für jedes Studienfach wurde anhand Ihrer Angaben eine gesonderte Auswahlentscheidung getroffen. Eine Zulassung erhalten Sie dabei nur, wenn Sie für beide an einem Studiengang beteiligten Studienf?cher ausgew?hlt werden konnten. Das Ergebnis der jeweiligen Auswahlentscheidung k?nnen Sie in der Statusabfrage einsehen. Diese Hinweise sollen Sie nun über Ihre Handlungsm?glichkeiten und deren Folgen informieren.

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1. Welche M?glichkeiten habe ich?

Im Ergebnis des Auswahlverfahrens wurde Ihnen ein Studienplatz angeboten. Sie sind nun aufgefordert, zu erkl?ren, ob Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal annehmen wollen oder nicht. In Abh?ngigkeit vom Ergebnis des Auswahlverfahrens sind zwei Gruppen von Zulassungen zu unterscheiden:

Gruppe A

Gruppe B
Sie konnten in allen beantragten Studienf?chern ausgew?hlt werden, d.h. Sie konnten sowohl in Ihrer prim?ren wie auch sekund?ren Kombination zugelassen werden.

Sie konnten für das von Ihnen beantragte zulassungsbeschr?nkte Zweitfach der prim?ren Kombination nicht ausgew?hlt werden. Da Sie jedoch in ihrem beantragten Kernfach ausgew?hlt werden konnten, sind Sie für Ihre sekund?r beantragte Kombination zugelassen worden.
=> lesen Sie bitte die Erl?uterungen in Punkt 2. springen Sie zu den Erl?uterungen unter Punkt 3.


2. Ich bin in beiden beantragten Kombinationen zugelassen. Was nun?
Ihnen wird in beiden Kombinationen, also in Ihrer prim?ren Kombination wie auch in Ihrer sekund?ren Kombination, ein Studienplatz angeboten. Die Aufnahme des Studiums kann jedoch nur in einem Studiengang erfolgen, d.h. Sie müssen sich nun für eine dieser beiden Kombinationen innerhalb der Frist entscheiden.?Je nachdem, für welche Kombination Sie sich entscheiden, verf?llt die andere Kombination.

  • Erkl?ren Sie die Annahme des Ihnen angebotenen Studienganges in Ihrer prim?ren Kombination, erkl?ren Sie zugleich den Verzicht auf Ihre sekund?re Kombination.
  • Alternativ k?nnen Sie auch die sekund?re Kombination annehmen, was den Verzicht auf die Zulassung für die prim?re Kombination zur Folge hat.?Bitte beachten Sie, dass bei Annahme der sekund?ren Kombination der von Ihnen bisher eingenommene Platz im zulassungsbeschr?nkten Zweitfach der prim?ren Kombination in einem gegebenenfalls durchzuführenden Nachrückverfahren an andere Studieninteressierte vergeben wird.
  • Erkl?ren Sie insgesamt den Verzicht auf die beiden Ihnen angebotenen Studienpl?tze, gilt Ihre Studienplatzbewerbung als zurückgenommen und die Ihnen angebotenen Studienpl?tze werden anderweitig vergeben.

Geben Sie innerhalb der genannten Frist keine Erkl?rung ab und beantragen Sie die Immatrikulation nicht, werden die ausgesprochenen Zulassungen unwirksam.

In einem gegebenenfalls durchzuführenden Nachrückverfahren werden die Ihnen angebotenen Studienpl?tze anderweitig vergeben; an diesem und gegebenenfalls weiteren Verfahren nehmen Sie nicht mehr teil.

3.?Ich konnte nur in meiner sekund?r beantragten Kombination zugelassen werden. Was nun?

Zum Studiengang wird gem?? § 9 Abs. 3 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) nur zugelassen, wer für jedes beteiligte Studienfach ausgew?hlt worden ist. In Ihrer prim?ren Kombination konnten Sie für das von Ihnen beantragte zulassungsbeschr?nkte Zweitfach nicht ausgew?hlt werden.

In Ihrer sekund?ren Kombination haben Sie jedoch einen Studienplatz erhalten. Sie müssen sich nun entscheiden, ob Sie die sichere Zulassung für Ihre sekund?re Kombination annehmen oder ob Sie auf diese Zulassung verzichten und darauf hoffen, im Nachrückverfahren einen Studienplatz in der prim?ren Kombination zu erhalten.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass noch nicht feststeht, ob ein Nachrückverfahren überhaupt durchgeführt werden muss. Dies h?ngt unter anderem vom Annahmeverhalten der anderen Bewerber*innen ab.

  • Sie k?nnen die Annahme des Ihnen angebotenen Studienplatzes (sekund?re Kombination) erkl?ren. Sie erkl?ren damit zugleich den Verzicht auf Ihre prim?r beantragte Kombination, d.h. Sie nehmen an gegebenenfalls durchzuführenden Nachrückverfahren in Bezug auf das zulassungsbeschr?nkte Zweitfach nicht mehr teil.
  • Alternativ k?nnen Sie den Verzicht auf den Ihnen angebotenen Studienplatz (sekund?re Kombination) erkl?ren. Ihr Antrag auf Zulassung für die prim?re Kombination nimmt dann am gegebenenfalls durchzuführenden Nachrückverfahren teil. K?nnen Sie auch im Nachrückverfahren nicht für das zulassungsbeschr?nkte Zweitfach ausgew?hlt werden, bleibt es bei der bereits ausgesprochenen Ablehnung Ihrer prim?ren Studienplatzkombination. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie auch nicht mehr die M?glichkeit, den Studienplatz in Ihrer sekund?ren Kombination anzunehmen, d. h. Sie k?nnen Ihr Studium an der Humboldt-Universit?t zu Berlin nicht aufnehmen.


4. Kann ich die einmal abgegebene Erkl?rung noch ?ndern?
Nein. Die von Ihnen einmal abgegebene Erkl?rung über den Verzicht des Studienplatzes ist bindend und kann nicht wieder rückg?ngig gemacht werden.

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5.?Ich habe die Frist verpasst, kann ich sp?ter noch den Studienplatz annehmen?

Nein. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist eine Studienplatzannahme ausgeschlossen. Nicht angenommene Studienpl?tze werden erneut vergeben.?Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie die Immatrikulation innerhalb der angegebenen Frist beantragen müssen.?

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