Humboldt-Universit?t zu Berlin

Beurlaubung

Antrag auf Beurlaubung, Urlaub, Urlaubsantrag, Urlaubssemester, semester on leave, semester of leave, semester off, holiday semester

Sie haben als Studierende*r die M?glichkeit, aus wichtigen Gr¨¹nden ein Urlaubssemester zu beantragen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden ½ð±´ÆåÅÆ, wie Sie einen Antrag stellen k?nnen. Sie m¨¹ssen den Grund f¨¹r das Urlaubssemester durch geeignete Nachweis belegen und zusammen mit dem Antrag einreichen.

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Wie stelle ich einen Antrag auf ein Urlaubssemester?

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Um ein Urlaubssemester wahrzunehmen, m¨¹ssen Sie den unterschriebenen Antrag auf Beurlaubung (PDF) fr¨¹hestens mit Beginn des R¨¹ckmeldezeitraums, sp?testens jedoch 6 Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsb¨¹ro einreichen. Ein Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen. Bei den ver?ffentlichten Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen.

Sie k?nnen den Antrag und die Nachweise entweder

  • ¨¹ber das Online-½ð±´ÆåÅÆformular mit den entsprechenden Belegen einreichen oder
  • das unterschriebene Original mit den entsprechenden Belegen an die nachfolgend genannte Postadresse zusenden

Humboldt-Universit?t zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Kl?ren Sie im Vorfeld eines Antrages, welche Konsequenzen ein Urlaubssemester eventuell auf die Studienfinanzierung, Kindergeldanspruch oder studentische Krankenkassenversicherung hat. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.

Die Zahlung der Geb¨¹hren und Beitr?ge im Rahmen der R¨¹ckmeldung ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich ¨¹ber die H?he der Beitr?ge (siehe "Welche Gr¨¹nde f¨¹hren dazu,..."). Nach Antragsstellung im Rahmen der R¨¹ckmeldung wird der zu zahlende Betrag im AGNES-Portal angepasst und ist unter dem Men¨¹punkt ?R¨¹ckmeldeinformationen¡° abrufbar.

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Was muss ich bei einem Antrag beachten?

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Eine Beurlaubung

  • erfolgt nur f¨¹r ein vollst?ndiges Semester,
  • r¨¹ckwirkend f¨¹r vergangene Semester ist ausgeschlossen,
  • kann in der Regel maximal f¨¹r zwei aufeinander folgende Semester beantragt werden (Bei Bedarf kann der Antrag auf Beurlaubung erneut gestellt werden.),
  • ist in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im ersten und zweiten Fachsemester in der Regel ausgeschlossen?,
  • muss, wenn Sie an mehreren ½ð±´ÆåÅÆn in Berlin immatrikuliert sind (Mehrfachimmatrikulation), an allen ½ð±´ÆåÅÆn einheitlich erfolgen (Stellen Sie Ihren Antrag zuerst an der ½ð±´ÆåÅÆ, an der Sie Haupth?rer*in sind und reichen Sie bitte im Anschluss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit dem Beurlaubungsvermerk sowie den Antrag auf Beurlaubung an der HU Berlin ein.),
  • verl?ngert nicht die Frist zum Au?erkrafttreten einer Studien- und Pr¨¹fungsordnung oder zur Aufhebung eines Studienganges und
  • schlie?t die Nutzung des Semestertickets aus.

? Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? ¡ì 62 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 Beurlaubung der ZSP-HU (Behinderung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Betreuung pflegebed¨¹rftiger Angeh?rigen) vorliegt, kann die Beurlaubung auch im 1. bzw. 2. Fachsemester erfolgen. Es wird dringend empfohlen, die Studienfachberatung zwecks Beratung zur Gestaltung des individuellen Studienverlaufs zu kontaktieren.

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W?hrend der Dauer einer Beurlaubung / W?hrend des Urlaubssemesters

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  • besteht keine Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.?
  • ruht das Recht zur Absolvierung von Praktika, die nach den fachspezifischen Studien- und Pr¨¹fungsordnungen vorgeschrieben sind
  • werden die Hochschulsemester fortgez?hlt.
  • wird die Fachsemesterz?hlung ausgesetzt.
  • erfolgt in der Regel keine BAf?G-Zahlung. Bitte informieren Sie sich ¨¹ber die Regelungen im Vorfeld Ihres Antrages beim zust?ndigen BAf?G-Amt.
  • m¨¹ssen Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (¡ì 16 AufenthG) besitzen, das Landesamt f¨¹r Einwanderung ¨¹ber genehmigte Urlaubssemester informieren. Mehrere Urlaubssemester dienen gegebenenfalls nicht dem ?Aufenthaltszweck" (Studieren) und f¨¹hren zu Problemen bei der Verl?ngerung ihres Aufenthaltstitels. Nehmen Sie deshalb unbedingt mit dem Landesamt ½ð±´ÆåÅÆ auf, bevor Sie einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.
  • kl?ren Sie bitte ggf. mit anderen Institutionen/Beh?rden (z.B. Krankenkasse), ob Sie noch etwas beachten m¨¹ssen.

? Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? ¡ì 62 Absatz 2 Nummer 4 Beurlaubung der ZSP-HU (Mutterschutz und Elternzeit) vorliegt, k?nnen davon abweichend Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 6 Semesterwochenstunden besucht werden.

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Welche Gr¨¹nde f¨¹hren dazu, dass mein Antrag auf Beurlaubung genehmigt werden k?nnte? Welche Nachweise muss ich mit dem Antrag zusammen einreichen? Welchen Semesterbeitrag muss ich entrichten?

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?ber nachfolgenden Link k?nnen Sie eine ?bersicht aufrufen, die Ihnen unterschiedliche Beurlaubungsgr¨¹nde samt zur Antragsstellung ben?tigter Nachweise anzeigt. Zus?tzlich sind dort m?gliche, aus einer genehmigten Beurlaubung resultierende Reduzierungen der Semesterbeitr?ge und -geb¨¹hren aufgef¨¹hrt.

Beurlaubungsgr¨¹nde und Nachweise (PDF)

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FAQ

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Wann kann ich den Antrag auf Beurlaubung stellen?

Der unterschriebene Antrag auf Beurlaubung (PDF) mit entsprechendem Nachweis des Beurlaubungsgrundes kann fr¨¹hestens mit Beginn des R¨¹ckmeldezeitraums, sp?testens jedoch 6 Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsb¨¹ro eingereicht werden.

Wenn die Gr¨¹nde erst nach Ablauf der Antragsfrist eintreten, k?nnen Sie ausnahmsweise den Antrag auf Beurlaubung f¨¹r das laufende Semester auch sp?ter stellen. Damit Ihrem Antrag nach Ablauf der Antragsfrist stattgegeben werden kann, ist es zwingend notwendig, dass ein Nachweis im Immatrikulationsb¨¹ro vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Gr¨¹nde erst sp?ter eingetreten sind.

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Muss ich den Semesterbeitrag trotz Urlaubssemesters bezahlen?

Auch f¨¹r ein Urlaubssemester werden Semestergeb¨¹hren und -beitr?ge f?llig. Wenn Sie die Beurlaubung innerhalb der R¨¹ckmeldefrist zum entsprechenden Semester beantragen, wird der (ggf. angepasste) Semesterbeitrag in Ihrem AGNES-Account unter ?R¨¹ckmeldeinformationen¡° angezeigt. Den ?berblick zu dem zu entrichteten Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund s. in der Tabelle oben. Wird die Beurlaubung nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist bzw. nach dem Begleichen des kompletten Semesterbeitrags beantragt, werden Ihnen bei einem genehmigten Antrag die ggf. zu viel gezahlten Beitr?ge auf das Auftraggeber*innenkonto r¨¹ckerstattet. Das Immatrikulationsb¨¹ro informiert Sie, ob Sie ggf. die Campus-Card im Falle einer Befreiung vom Semesterticket (erneut) valideren m¨¹ssen, damit die ggf. anteilige Erstattung erfolgen kann.

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Kann ich mich in jedem Semester beurlauben lassen?

Nein. Im ersten Fachsemester aller Studieng?nge und in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen auch im zweiten Fachsemester ist die Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen. Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? ¡ì 62 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 Beurlaubung ZSP-HU (Behinderung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Betreuung pflegebed¨¹rftiger Angeh?rigen) vorliegt, kann die Beurlaubung ausnahmsweise auch im 1. bzw. 2. Fachsemester erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung an Ihrer Fakult?t und lassen Sie sich zur Gestaltung Ihres individuellen Studienverlaufs beraten.

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Muss ich den Grund f¨¹r meinen Antrag nachweisen?

Ja, Ihr Antrag muss zusammen mit einem entsprechenden Nachweis f¨¹r Ihren Beurlaubungsgrund im Immatrikulationsb¨¹ro eingereicht werden. Siehe Tabelle unter "Welche Gr¨¹nde f¨¹hren dazu,...".

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Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?

In der Regel k?nnen Sie die Beurlaubung f¨¹r maximal zwei Semester in Folge pro Antragsformular beantragen.

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?ndert sich durch die Beurlaubung mein Studierendenstatus?

Nein, Sie werden weiterhin als Studierende*r an der HU gef¨¹hrt, sind aber selbst daf¨¹r verantwortlich, Beh?rden und Institutionen, denen Sie eine Studienbescheinigung ¨¹bermittelt haben, ¨¹ber Ihre Beurlaubung zu informieren.

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Welche sonstigen, gleichwertigen Gr¨¹nde werden anerkannt?

Als sonstige, gleichwertige Gr¨¹nde f¨¹r die Beurlaubung werden z.B. folgende individuelle pers?nliche Gr¨¹nde anerkannt: Freiwilligendienst, Todesfall in der Familie.

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Kann ich w?hrend eines Urlaubssemesters Lehrveranstaltungen absolvieren und Pr¨¹fungen ablegen?

W?hrend der Beurlaubung ruht das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Absolvierung von Praktika, welche nach der fachspezifischen Studien- oder Pr¨¹fungsordnung Bestandteil des Studiums sind. Soweit die Beurlaubung w?hrend der gesetzlich geregelten Mutterschutzfristen oder zur Inanspruchnahme von Elternzeit gew?hrt wird, k?nnen davon abweichend Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 6 Semesterwochenstunden besucht werden.

Das Recht zur Anmeldung und zum Ablegen von Pr¨¹fungen besteht fort, soweit die Zulassungsvoraussetzungen vor Beginn der Beurlaubung erworben wurden. Bei Fragen zur Pr¨¹fungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das zust?ndige Pr¨¹fungsb¨¹ro.?


Kann ich im Rahmen meiner Immatrikulation zur Promotion beurlaubt werden?

Immatrikulierte Promovierende k?nnen auf Antrag und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beurlaubt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Regelbearbeitungszeit der Promotion nicht automatisch um die Dauer der Beurlaubung verl?ngert.

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Rechtsgrundlagen

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Bei der ½ð±´ÆåÅÆaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem f¨¹r die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere ½ð±´ÆåÅÆ dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

½ð±´ÆåÅÆ | Contact

Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
E-Mail: ½ð±´ÆåÅÆformular | Contact form

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