Ablauf des Zulassungsverfahrens für grundst?ndige Studieng?nge
Nachdem uni-assist das vollst?ndige Vorliegen aller für die weitere Bearbeitung an der Humboldt-Universit?t zu Berlin erforderlichen Unterlagen geprüft hat, werden Sie von uni-assist informiert und Ihre Daten werden an das Zulassungsbüro für internationale Studierende unserer Universit?t weitergeleitet. Diese uni-assist-Information wird von den deutschen Botschaften und deutschen konsularischen Vertretungen als Bewerberbest?tigung akzeptiert. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin zur Beantragung eines Visums.
Erfüllen Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die seitens unserer Universit?t festgelegten Bewerbungsbedingungen, werden Sie ebenfalls informiert. Sie k?nnen bis zur Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) Korrekturen vornehmen bzw. fehlende Unterlagen nachreichen oder sich zur n?chsten Bewerbungsm?glichkeit erneut für ein Studium an unserer Universit?t bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen werden für drei Bewerbungsperioden digital gespeichert.
1. Registrierung im Onlineportal der Humboldt-Universit?t zu Berlin (Statusabfrage)
Damit Sie den weiteren Bearbeitungsstand nachvollziehen k?nnen, erhalten Sie von unserer Universit?t, nach erfolgreicher ?bermittlung der Bewerbungsdaten durch uni-assist, eine E-Mail mit weiteren 金贝棋牌, wie Sie dann den Entscheidungsprozess an der Humboldt-Universit?t zu Berlin weiterverfolgen k?nnen. Bitte kontrollieren Sie ab diesem Zeitpunkt regelm??ig Ihre E-Mails, auch im Spam-Ordner.
Die Statusabfrage zeigt Ihnen den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages an der Humboldt-Universit?t an. Bei ?nderungen an Ihrem Antrag seitens der Mitarbeitenden erhalten Sie regelm??ig eine E-Mail, die nicht in jedem Fall eine Ver?nderung auf Ihrer Statusabfrage anzeigen muss.?Die meiste Zeit wird Ihr Antrag den Bearbeitungsstand: ?Antrag ist in Bearbeitung/Prüfung“ bzw. ?Wartend auf Zulassungsverfahren“ anzeigen. Sie brauchen daher nicht individuell mit uns in 金贝棋牌 treten, um den Bearbeitungsstand zu erfragen. Ihr Antrag wird auf keinen Fall vergessen und das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird auf Ihrer Statusabfrage ersichtlich sein.
2. Zulassungsverfahren
An der Humboldt-Universit?t gibt es zulassungsbeschr?nkte Studienf?cher (NC) und zulassungsfreie Studienf?cher (NC-frei). NC bedeutet Numerus Clausus, so dass bei diesen Studienf?chern nur eine begrenzte Anzahl von Studienpl?tzen zur Verfügung steht. Durch ein Auswahlverfahren werden die Studienpl?tze nach festgelegten Kriterien vergeben. Das Auswahlverfahren richtet sich zun?chst nach der Staatsbürgerschaft.
a.??? EU- oder EWR Staatsangeh?rigkeit
Für sie gelten die gleichen Kriterien sowie das gleiche Auswahlverfahren wie für die deutschen Antragstellenden.
b. Keine EU- oder EWR Staatsangeh?rigkeit
Für diese Gruppe der Antragstellenden gibt es eine festgelegte Quote von 5% von der Gesamtanzahl der Studienpl?tze im 1. Fachsemester der grundst?ndigen Studienf?cher (Bachelor und Staatsexamen).
Die Studienpl?tze werden ausschlie?lich nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
Das Zulassungsverfahren für zulassungsbeschr?nkte grundst?ndige Studienf?cher zum 1. Fachsemester führen wir Anfang/Mitte August durch, für grundst?ndige Studienf?cher zum h?heren Fachsemester ab Anfang/Mitte September.
Wenn Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für zulassungsfreie grundst?ndige Studienf?cher zum 1. Fachsemester erfüllen, erhalten Sie von der Humboldt-Universit?t zu Berlin unmittelbar nach ?bermittlung der Bewerbungsunterlagen eine Zulassung zum Studium.
Sobald das Zulassungsverfahren beendet ist, werden Sie per E-Mail informiert. In Ihrer Statusabfrage ist das Ergebnis des Zulassungsverfahrens einsehbar. Den entsprechenden Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid stellen wir Ihnen online zur Verfügung.
Erhalten Sie eine Zulassung, so müssen Sie online innerhalb der gesetzten Frist (Ausschlussfrist), die Annahme des Studienplatzes erkl?ren. Sollten Sie diese Frist verpassen, so verf?llt der Studienplatz.
Erst nachdem Sie den Studienplatz online angenommen haben, werden Ihnen die einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation angezeigt. Ab diesem Moment stellen wir Ihnen dann auch die Einladung zur Teilnahme an der DSH-Prüfung zur Verfügung, sofern Sie diese vor Aufnahme des Studiums noch ablegen müssen.
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