Approbation
Der Begriff "Approbation" bezeichnet die beh?rdliche Genehmigung zur Ausübung von ?rztlichen und therapeutischen T?tigkeiten nach Abschluss des Studiums.
Bereits im Oktober 1933 regelte ein Runderlass des preu?ischen Kulturministeriums, dass jüdische Absolventen und Absolventinnen der (zahn-)medizinischen Fakult?ten keine Approbation mehr erhielten. Seit dem 13. Dezember 1935 schloss die Reichs?rzteordnung neben “nichtarischen” Kandidaten und Kandidatinnen auch Personen, die mit “Nichtariern” verheiratet waren, von der Approbation aus.