Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Sie werden nach Berlin reisen und fragen sich, ob Sie ein Visum ben?tigen und wie Sie es beantragen? Sie sind in Berlin und fragen sich, was eine Aufenthaltsgenehmigung ist und was die Bedingungen sind? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.

Bevor Sie nach Deutschland reisen, ist es wichtig zu prüfen, ob Sie ein Visum zur Einreise ben?tigen. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltszweck gibt es unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und entsprechende Formulare. Siehe Visa für Deutschland beim Ausw?rtigen Amt.

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Studierende und Promovierende

Staatsangeh?rige aus der Europ?ischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ben?tigen kein Visum zur Einreise. Sie ben?tigen auch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil sie Freizügigkeit genie?en.

Staatsangeh?rige aus den § 41-Staaten (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, UK, USA) k?nnen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium/Promotionsstudium beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Staatsangeh?rige aus Drittstaaten (Staaten, die in den beiden anderen Abschnitten oben nicht genannt werden) müssen mit einem D-Visum zu Studienzwecken (Studium/Promotionsstudium) einreisen. Das D-Visum ist bei den Deutschen Botschaften im Heimatland bzw. den Visastellen zu beantragen. Kümmern Sie sich baldm?glichst für Ihr Studium oder Promotion an der Humboldt-Universit?t um ein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Wenn Sie Ihre Bewerbung für ein Bachelor- oder Masterstudium vollst?ndig und fristgem?? bei uni-assist eingereicht haben und die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uni-assist eine Best?tigung über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die HU. Dieses Schreiben gilt als Bewerberbest?tigung, mit dem Sie bei der deutschen Botschaft bzw. beim Konsulat schon Ihr Visum (ein Bewerbervisum) beantragen k?nnen. Das Bewerbervisum l?sst sich in Berlin ohne Probleme in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln.

Studierende und Promovierende, die im Rahmen von Kurzzeitprogrammen oder im Programmstudium (Erasmus, Universit?tspartnerschaften, DAAD, Fulbright u.a.) für ein bis zwei Semester nach Berlin kommen (max. 12 Monate), sollten gleich ein D-Visum für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltszeit nach Artikel 18 Absatz 2 Schengener Durchführungsübereinkommen (SD?) für alle Schengen-Staaten beantragen. In diesem Fall entf?llt in Berlin die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Die Schengen-Staaten sind sind ein Zusammenschluss von 29 europ?ischen L?ndern, in denen der grenzüberschreitende Personenverkehr ohne Passkontrollen an den Binnengrenzen m?glich ist. Dazu geh?ren alle EU-Mitgliedstaaten au?er Irland, sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Um sich über einen l?ngeren Zeitraum in Deutschland aufhalten zu k?nnen, müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Im Allgemeinen erhalten Studierende und Promovierende die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Für § 16b ist der Nachweis angemessener Studienfortschritte, die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Krankenversicherung notwendig.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b AufenthG wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erteilt. Das geht aus § 20 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz hervor. Der Lebensunterhalt muss in dieser Zeit gesichert sein. In dieser Zeit sind selbstst?ndige und unselbstst?ndige T?tigkeiten sowie Praktika, Weiterbildungen und weiteres erlaubt. Diese Aufenthaltserlaubnis k?nnen Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Forschende

Staatsangeh?rige aus EU-Staaten ben?tigen kein Visum zur Einreise und keine Aufenthaltserlaubnis zur Forschungst?tigkeit.

Staatsangeh?rige aus den § 41-Staaten (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, Vereinigtes K?nigreich Gro?britannien und Nordirland sowie Vereinigte Staaten von Amerika) dürfen ohne Visum einreisen. Sie müssen aber innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin beantragen. Staatsangeh?rige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino dürfen ohne Visum einreisen, wenn keine Erwerbst?tigkeit geplant ist. Zur Aufnahme einer Besch?ftigung muss in den Heimatl?ndern ein Visum beantragt werden.  

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie als Angestellte*r an der Humboldt-Universit?t eine Erwerbst?tigkeit beginnen wollen, dürfen Sie bis Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht arbeiten. Aufgrund langer Wartezeiten beim Landesamt für Einwanderung (LEA) empfehlen wir dringend, ein D-Visum zur Erwerbst?tigkeit als Forscher (§ 18d) bereits vor Ihrer Abreise zu beantragen. Damit k?nnen Sie sofort nach Einreise die Erwerbst?tigkeit aufnehmen.

Staatsangeh?rige aus Drittstaaten (Staaten, die in den beiden anderen Abschnitten oben nicht genannt werden) ben?tigen ein D-Visum zur Forschung für die Einreise. Bitte beantragen Sie dieses bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Heimatland. Es werden verschiedene Unterlagen ben?tigt, die Sie auf der jeweiligen Webseite finden. Die Bearbeitungszeiten bei den Auslandsvertretungen variieren von Land zu Land, bitte kümmern Sie sich so früh wie m?glich darum. Für einige L?nder gibt es Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung und erfragen die Einreisebestimmungen für Ihren individuellen Aufenthaltszweck.

Bitte beachten Sie:
Reisen Sie als Forschende:r aus einem Drittland nicht mit einem C-Visum (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Dieses Visum kann weder verl?ngert noch in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

In order to be able to stay in Germany for a longer period of time or if you entered the country without a visa as a citizen of a Section 41 state, you must apply for a residence permit at the State Immigration Office (LEA). We are happy to help you with this. Please contact us well in advance before your visa expires.

If your (short) stay is completely covered by the D visa, you do not need to apply for a residence permit.

Depending on the purpose of your stay, various residence permits may be considered for you (for example Section 18d, Section 7, Blue Card or family reunification). We would be happy to advise you on this.

You can apply for a residence permit either independently via the LEA website or via the LEA university service. If you use the university service, we will submit the application for you and coordinate the process.

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Für Studierende (BA, MA, Austauschstudium)

Valentina Kasatkina

Assistenz Welcome Services – Unterstützung bei Beantragung und Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis
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10099 Berlin

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