Praxiserfahrungen mit den durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3.7.2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in § 2a bis § 2c Verm?gensanlagengesetz

Auf einen Blick

Laufzeit
06/2016  – 09/2016
F?rderung durch

Bundesministerien

Projektbeschreibung

Welche Erfahrungen haben Crowdinvesting-Portale, Emittenten und Investoren mit den im Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes gemacht? Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen wird das Projektteam aus Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen eine empirische Erhebung durchführen, um die bisherigen Erfahrungen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz zu untersuchen. Dafür nutzen sie vorhandene Datenbanken, erarbeiten Frageb?gen und führen strukturierte Interviews mit den betroffenen Interessengruppen und weiteren Experten durch.

Bei der Regulierung von Start-Up-Unternehmen kommt es h?ufig zu einem Zielkonflikt. Einerseits m?chte der Gesetzgeber Investoren vor betrügerischen Machenschaften am Kapitalmarkt schützen. Dafür müssen die Emittenten potenziellen Investoren 金贝棋牌 zur Verfügung stellen und unterliegen einer weitreichenden Regulierung. Die Bereitstellung von 金贝棋牌 sowie die Befolgung der einschl?gigen Gesetze sind jedoch gerade für junge Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Andererseits sind dem Gesetzgeber die Finanzierungsschwierigkeiten der jungen Unternehmen bekannt. Aus diesem Grund hat er Befreiungsvorschriften geschaffen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Start-Up-Unternehmen abzielen.

In der Studie soll untersucht werden, ob Schwarmfinanzierungen mit oder ohne Wertpapierprospekt durchgeführt werden, inwiefern es bereits zu Ausf?llen bei den Finanzierungen kam, welche Produktarten genutzt werden, welche Anlegerstruktur existiert und wie die Portale auf die neuen Ausnahmetatbest?nde reagieren. Dabei werden neben der klassischen Schwarmfinanzierung von Unternehmen auch soziale und gemeinnützige Projekte unter die Lupe genommen