Allgemeine Hinweise zum Urlaubsemester
- Eine Beurlaubung ist nur für ein komplettes Semester m?glich und rückwirkend ausgeschlossen. Sie kann in der Regel h?chstens für zwei aufeinanderfolgende Semester erfolgen, ein erneuter Antrag ist jedoch m?glich.
- In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist eine Beurlaubung im ersten und zweiten Fachsemester normalerweise nicht erlaubt, au?er bei Gründen wie Behinderung, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder der Betreuung pflegebedürftiger Angeh?riger.
- Bei Mehrfachimmatrikulation muss die Beurlaubung an allen 金贝棋牌n einheitlich erfolgen.
- Eine Beurlaubung verl?ngert keine Fristen für Studien- oder Prüfungsordnungen, schlie?t die Nutzung des Semestertickets aus und sollte mit der Studienfachberatung besprochen werden.
- Kl?ren Sie bitte gegebenenfalls mit anderen Institutionen/Beh?rden (z.B. Krankenkasse), ob Sie noch etwas beachten müssen.
Für die Dauer Ihres Urlaubssemesters:
- besteht keine Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen,*
- ruht das Recht zur Absolvierung von Praktika, die nach den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind,
- werden die Hochschulsemester fortgez?hlt,
- wird die Fachsemesterz?hlung ausgesetzt,
- erfolgt in der Regel keine BAf?G-Zahlung. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen im Vorfeld Ihres Antrages beim zust?ndigen BAf?G-Amt.
* Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? § 62 Absatz 2 Nummer 4 Beurlaubung der ZSP-HU (Mutterschutz und Elternzeit) vorliegt, k?nnen davon abweichend Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 6 Semesterwochenstunden besucht werden.
Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§ 16 AufenthG) besitzen, müssen das Landesamt für Einwanderung über genehmigte Urlaubssemester informieren. Mehrere Urlaubssemester dienen gegebenenfalls nicht dem ?Aufenthaltszweck" (Studieren) und führen zu Problemen bei der Verl?ngerung ihres Aufenthaltstitels. Nehmen Sie deshalb unbedingt mit dem Landesamt 金贝棋牌 auf, bevor Sie einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.
Urlaubssemester beantragen
Reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Beurlaubung (s. unten) frühestens mit Beginn des Rückmeldezeitraums, sp?testens jedoch 6 Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsbüro ein. Ein Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen. Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen.
Wichtig: Sie müssen den Grund für das Urlaubssemester durch geeignete Nachweis belegen und zusammen mit dem Antrag einreichen.
Antrag auf Beurlaubung | Application for a leave of absence - Stand: 18.01.2024
Antrag auf Beurlaubung | Application for a leave of absence
Sie k?nnen den Antrag und die Nachweise auf folgenden Wegen einreichen:
- ?ber das Online-金贝棋牌formular
- Per Post an:
Humboldt-Universit?t zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin - Oder an das Referat Studierendenservice über den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers/SSC oder im Nachtbriefkasten der Humboldt-Universit?t Berlin einwerfen. Sie finden den Briefkasten am Eingang zum ehemaligen SSC im Hauptgeb?ude (Unter den Linden 6, Westflügel) befindet sich neben dem Fahrstuhl ein Hausbriefkasten (blau). Er wird arbeitst?glich geleert. Au?erhalb der ?ffnungszeiten des Hauptgeb?udes steht Ihnen der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
Gründe und Nachweise für den Antrag auf ein Urlaubssemester
Wenn Sie sich beurlauben lassen m?chten, müssen Sie das begründen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine ?bersicht, die Ihnen unterschiedliche Beurlaubungsgründe samt zur Antragsstellung ben?tigter Nachweise anzeigt. Zus?tzlich sind dort m?gliche, aus einer genehmigten Beurlaubung resultierende Reduzierungen der Semesterbeitr?ge und -gebühren aufgeführt.
| Beurlaubungsgrund | Geeignete Nachweise | Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag m?glich? *1 | Semesterbeitrag ohne Semesterticket |
|---|---|---|---|
| Studienaufenthalt im Ausland | Kopie des Praktikumsvertrages bzw. Praktikumsbescheinigung inkl. Name und Anschrift der Einrichtung / Institution sowie Angaben zur Zeitspanne des Praktikums | Ja | 62,00 EUR*2 |
| Praktikum im Ausland bzw. au?erhalb Berlins | Kopie des Praktikumsvertrages bzw. Praktikumsbescheinigung inkl. Name und Anschrift der Einrichtung / Institution sowie die Zeitspanne des Praktikums | Ja | 62,00 EUR*2 |
| Praktikum in Berlin | Kopie des Praktikumsvertrages bzw. Praktikumsbescheinigung inkl. Name und Anschrift der Einrichtung / Institution sowie die Zeitspanne des Praktikums | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Behinderung bzw. chronische Krankheit | ?rztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit in diesem Semester nicht studierf?hig sind bzw. sein werden | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Mutterschutz | Kopie des Mutterpasses, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist / Kopie der Geburtsurkunde des Kindes | Ja | 62,00 EUR*2 |
| Inanspruchnahme von Elternzeit nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen | Kopie der Geburtsurkunde des Kindes | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Betreuung pflegebedürftiger naher Angeh?riger im Sinne des Pflegezeitgesetzes | Amtlicher Nachweis über Pflegebedürftigkeit / kurze schriftliche Erkl?rung mit ?rztlichem Attest | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Erwerbst?tigkeit mit mindestens 50 % der regul?ren Arbeitszeit | Kopie des Arbeitsvertrages / Ausführliche schriftliche Begründung, aus der die H?he der w?chentlichen Arbeitszeit hervorgeht, im Falle einer selbstst?ndigen T?tigkeit | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der 金贝棋牌, der Studierendenschaft oder des studierendenWERKs Berlin | Kopie des Vertrages bzw. eine schriftliche Best?tigung der entsprechenden Stelle | Nein | 147,00 EUR*2 |
| Sonstige gleichwertige Gründe | Ausführliche schriftliche Begründung mit ggf. einem amtlichen Nachweis (z.B. Bescheinigung über Freiwilligendienst mit Angabe der Einrichtung und Dauer des Freiwilligendienstes) | Nein | 147,00 EUR*2 |
*1 In dieser ?bersicht wird in den F?llen, wo die Befreiung von dem Studierendenwerksbeitrag m?glich ist, der Semesterbeitrag abzüglich dieses Betrages aufgeführt. Sollte es für Sie notwendig sein, den Studierendenwerksbeitrag auch w?hrend des Urlaubssemesters zu entrichten (z.B. um wohnberechtigt in einem Studierendenwohnheim des Studierendenwerks zu bleiben), teilen Sie es bitte dem Immatrikulationsbüro explizit mit.
*2 Ggf. zuzgl. der S?umnisgebühr in H?he von 19,94 EUR bei Rückmeldung nach Ablauf der Rückmeldefrist.
Bitte beachten
H?ufig gestellte Fragen
Auch für ein Urlaubssemester werden Semestergebühren und -beitr?ge f?llig. Wenn Sie die Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist zum entsprechenden Semester beantragen, wird der (ggf. angepasste) Semesterbeitrag in Ihrem AGNES-Account unter ?Rückmeldeinformationen“ angezeigt. Den ?berblick zu dem zu entrichteten Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund s. in der Tabelle oben. Wird die Beurlaubung nach Ablauf der Rückmeldefrist bzw. nach dem Begleichen des kompletten Semesterbeitrags beantragt, werden Ihnen bei einem genehmigten Antrag die ggf. zu viel gezahlten Beitr?ge auf das Auftraggeber*innenkonto rückerstattet. Das Immatrikulationsbüro informiert Sie, ob Sie ggf. die Campus-Card im Falle einer Befreiung vom Semesterticket (erneut) valideren müssen, damit die ggf. anteilige Erstattung erfolgen kann.
Nein. Im ersten Fachsemester aller Studieng?nge und in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen auch im zweiten Fachsemester ist die Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen. Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? § 62 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 Beurlaubung ZSP-HU (Behinderung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angeh?rigen) vorliegt, kann die Beurlaubung ausnahmsweise auch im 1. bzw. 2. Fachsemester erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung an Ihrer Fakult?t und lassen Sie sich zur Gestaltung Ihres individuellen Studienverlaufs beraten.
In der Regel k?nnen Sie die Beurlaubung für maximal zwei Semester in Folge pro Antragsformular beantragen.
Nein, Sie werden weiterhin als Studierende*r an der HU geführt, sind aber selbst dafür verantwortlich, Beh?rden und Institutionen, denen Sie eine Studienbescheinigung übermittelt haben, über Ihre Beurlaubung zu informieren.
Als sonstige, gleichwertige Gründe für die Beurlaubung werden z.B. folgende individuelle pers?nliche Gründe anerkannt: Freiwilligendienst, Todesfall in der Familie.
Immatrikulierte Promovierende k?nnen auf Antrag und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beurlaubt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Regelbearbeitungszeit der Promotion nicht automatisch um die Dauer der Beurlaubung verl?ngert.