So erhalten Sie das Ticket
Das Deutschlandsemesterticket erhalten berechtigte Studierende über das AGNES-Portal bzw. über die S-Bahn-Berlin App. Nach der Anmeldung mit dem studentischen HU-Account wird im Menüpunkt "Deutschlandsemesterticket" unter "Studierendenservice" angezeigt, ob das Deutschlandsemesterticket genutzt werden kann. Soweit dies der Fall ist, findet sich dort auch der Link zum Abo-Online-Portal der S-Bahn Berlin, dem Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe für die Bereitstellung des Deutschlandsemestertickets.
Das Deutschlandsemesterticket wird in digitaler Form in der S-Bahn-Berlin App zur Verfügung gestellt. Das Ticket wird monatlich aktualisiert (Anzeige nur für den laufenden Monat). Bei einer Fahrausweiskontrolle ist das digitale Deutschlandsemesterticket zusammen mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen (z.B. Personalausweis).
Wichtige Dokumente
Anleitung Beantragung
Anleitung S-Bahn-Berlin-App
H?ufig gestellte Fragen
Bitte prüfen Sie, ob:
- Ihre Rückmeldung bereits erfolgt ist,
- über Shibboleth (SSO) alle relevanten Daten übertragen sind (Matrikelnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Gültigkeitszeitraum des Semesters)?
Nur mit dem studentischen HU-Account und bei vorliegender Ticketberechtigung ist der Zugriff m?glich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Deutschlandsemesterticket ab dem Zeitpunkt der Rückmeldung bzw. Immatrikulation gegebenenfalls nicht sofort einsehen k?nnen. Es kann in manchen F?llen zu einer Verz?gerung von einigen Tagen kommen.
Eine antragsbasierte Befreiung von der Bezugspflicht ist ausschlie?lich für die folgenden Studierendengruppen m?glich:
- Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Bef?rderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugeh?rigen Wertmarke nachweisen
- Studierende, die mit einem ?rztlichen Attest nachweisen k?nnen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Semesterticket nicht nutzen k?nnten
- Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Abschlussarbeit für mindestens drei zusammenh?ngende Monate des jeweiligen Semesters au?erhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten
- Studierende, die an einer weiteren 金贝棋牌 im Bundesgebiet immatrikuliert sind und das Deutschlandsemesterticket bereits über diese 金贝棋牌 beziehen
Antr?ge auf Befreiung von der Bezugspflicht k?nnen bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters formlos an das Immatrikulationsbüro gestellt werden. Um die Befreiung von dem Semesterticketpreis für das gesamte Semester zu erhalten, sind Antr?ge auf Befreiung von der Bezugspflicht unter Beifügung der entsprechenden Nachweise so rechtzeitig zu stellen, dass eine Bearbeitung noch vor Beginn des jeweiligen Semesters erfolgen kann. Bei Antr?gen auf Befreiung, die nach Semesterbeginn eingehen, kann nur eine anteilige Erstattung des Semesterticketpreises für volle nicht genutzte Monate erfolgen.
Für alle Studierenden, die ihre Mitgliedschaftsrechte an der Humboldt-Universit?t zu Berlin ausüben (Haupth?rende), besteht die Verpflichtung zum Bezug des Deutschlandsemestertickets, soweit sie nicht einer der oben genannten Personengruppen unterfallen. Dies gilt auch für Studierende, die über ein Firmenticket verfügen.
Folgende Personengruppen haben derzeit keinen Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket und sind von der Nutzung ausgeschlossen:
- Studierende im Fernstudium
- beurlaubte Studierende.
Die Mitnahme eines Hundes ist nur im Tarifgebiet des VBB m?glich. Das Deutschlandsemesterticket beinhaltet keine Fahrradmitnahme.