Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis
Mit der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von 2023 setzt die HU die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um, die diese 2019 formuliert hat. In der Satzung werden Standards im Forschungsprozess gesetzt und das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten festgelegt.

HU-Angebote für die gute wissenschaftliche Praxis
Forschungsethik

Forschende sollten auch m?gliche Folgen ihrer Forschung reflektieren. Zunehmend fordern Fachzeitschriften, F?rderorganisationen und Ethikleitlinien die Vorlage von Ethikvoten von Ethikkommissionen. An der Humboldt-Universit?t zu Berlin k?nnen sich Forschende an die Ethikkommissionen ihrer Fakult?ten und weitere Einrichtungen wenden.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wirft Fragen auch für die gute wissenschaftliche Praxis auf. Empfehlungen bieten eine Orientierung. Dazu geh?ren unter anderem:
- HU-Leitlinien zur Anwendung von KI
- KI in der Lehre
- KI-Tools der HU
- Empfehlungen zur Nutzung einzelne Tools
Weiterbildungen

Die Humboldt-Universit?t bietet umfangreiche Weiterbildungsangebote zur guten wissenschaftlichen Praxis für verschiedene Bereiche und Zielgruppen sowie Hinweise auf externe Angebote. Dazu geh?ren unter anderem:
- Einführungen in die Recherche in Datenbanken
- Workshops zu Literaturverwaltungsprogrammen
- Schulungen zu Forschungsdatenmanagement, zur Datenpublikation
- Qualifizierungsm?glichkeiten für alle Karrierestufen (R1-R4)
Unterstützung bei rechtlichen Fragen
Datenmanagement und Datenschutz
Vor allem, wenn eine Publikation von Forschungsdaten erfolgen soll, sind bestimmte rechtliche Bedingungen vorab zu kl?ren. Aber auch die reine Verarbeitung von Daten kann mit rechtlichen Einschr?nkungen einhergehen. Es sollte daher vorab geprüft werden, welche der nachfolgenden Rechtsgebiete gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen.
Qualit?tsstandards
Ansprechpartner*innen
Patente und Lizenzen
Fragen zum Urheberschutz und zum Schutz geistigen Eigentums k?nnen an das Team für Patente und Lizenzen gerichtet werden.
Rechtliche Angelegenheiten
Die Stabsstelle Rechtliche Forschungsangelegenheiten bündelt die juristische Kompetenz im Zusammenhang mit Forschungsangelegenheiten.
Anlaufstellen beim Verdacht auf Verst??e
Manchmal kann es im Hinblick auf die gute wissenschaftliche Praxis Probleme geben. Hier finden Sie alle Anlaufstellen beim Verdacht auf Verst??e zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Die Humboldt Graduate School bietet Konflikt-Sprechstunden für alle, die an der Humboldt-Universit?t promovieren, an. Die Beratung findet durch externe Mediatorinnen und Mediatoren statt und ist absolut vertraulich.
Auch Betreuerinnen und Betreuer k?nnen sich im Falle von Konflikten mit den von ihnen betreuten Doktorandinnen und Doktoranden an professionelle externe Beraterinnen und Berater wenden. Zur Konfliktberatung für Betreuende
- Umfassende 金贝棋牌 zu Chancengerechtigkeit und Pr?vention von Diskriminierung und Gewalt an der Humboldt-Universit?t zu Berlin
- Beratung und Beschwerde bei sexualisierter Bel?stigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
- Pr?ventionsstelle Antisemitismus:Anlauf- und Beratungsstelle für jüdische Studierende und HU-Mitarbeitende.
- Beauftragte für Beschwerden nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG): Allen Mitarbeitenden der HU steht die M?glichkeit offen, eine formelle Beschwerde nach dem AGG einzureichen.
- Weiterhelfen kann auch die Allgemeine Konfliktberatung der HU des Hochschulischen Gesundheitsmanagements.
Angebote werden beim Zentrum Chancengerechtigkeit gebündelt.
Externe Anlaufstelle
Die Humboldt-Universit?t gem?? der EU-Richtlinie 2019/1937 eine interne Meldestelle eingeführt, um Mitarbeitende vor Repressalien beim Melden von Rechtsverst??en zu schützen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ein optimaler Schutz für Whistleblower gew?hrleistet werden. HU-Besch?ftigte k?nnen vertraulich Hinweise zu Rechtsverst??en melden. Die Meldestelle zielt darauf ab, illegale Aktivit?ten wie Finanzkriminalit?t, Korruption und Umweltvergehen zu verhindern oder aufzudecken (aus Humboldt-Intern, 01/2024). Weitere 金贝棋牌 zur Meldestelle Whistleblower im Intranet
Das Team der Universit?tsbibliothek ber?t, wenn es zu Schwierigkeiten bei Open-Access-Publikationen kommen sollte.
In F?llen von Datendiebstahl oder Datenmissbrauch müssen diese innerhalb von 72 Stunden an die zust?ndigen Aufsichtsbeh?rden gemeldet werden. 金贝棋牌 erteilt auch der Datenschutzbeauftragte der Humboldt-Universit?t zu Berlin. Weitere 金贝棋牌 zum Datenschutz
Bei Problemen beim Umgang mit IT-Sicherheit bzw. deren Behebung hilft der Computer und Medienservice der Humboldt-Universit?t weiter.
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen beraten die Mitglieder der Humboldt-Universit?t vertraulich als neutrale Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsf?llen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Alternativ k?nnen sich Mitarbeitende der Humboldt-Universit?t bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrit?t an das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrit?t in Deutschland (unterstützt durch die DFG) wenden.
Ombudspersonen an den Fakult?ten
Darüber hinaus beraten auch Ombudspersonen an den Fakult?ten zu Fragen und Konfliktf?llen im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis.
- Juristischen Fakult?t
- Lebenswissenschaftliche Fakult?t
- Philosophische Fakult?t
- Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakult?t
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
Kommission zur ?berprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Kommission zur ?berprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KWF) überprüft Vorwürfe gegenüber (ehemaligen) Mitglieder der Humboldt-Universit?t. Sie prüft grunds?tzlich keine Forschungsarbeiten, die im Rahmen der an der Humboldt-Universit?t angebotenen Studieng?nge (ausgenommen Promotionsstudieng?nge) entstanden sind. Die Prüfkriterien und das Vorgehen der Kommission werden in der Satzung der Humboldt-Universit?t zu Berlin zur GWP ausführlich beschrieben (Abschnitt 4, §9-§14).
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