Immatrikulationsverfahren
- Studienplatz annehmen
Sie m¨¹ssen ¨¹ber das Bewerbungsportal zun?chst die Annahme des Studienplatzes erkl?ren ("Angebot annehmen"). Die Frist zur Studienplatzannahme wird dabei ausschlie?lich ¨¹ber das Bewerbungsportal angezeigt. Erkl?ren Sie die Annahme des Studienplatzes nicht bzw. nicht fristgerecht, so ist Ihre Immatrikulation ausgeschlossen. - Immatrikulationsantrag stellen
Nach der Annahme des Studienplatzes erhalten Sie Zugriff auf die f¨¹r Ihre Immatrikulation ben?tigten ½ð±´ÆåÅÆ und Nachweise. Ihren Antrag auf Immatrikulation stellen Sie dabei direkt online ¨¹ber das Bewerbungsportal. - Antrag fristgerecht einreichen
Die Antragsstellung Ihrer Immatrikulation ¨¹ber das Bewerbungsportal ist ebenfalls fristgebunden. Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation ausgeschlossen ist, wenn diese nicht innerhalb der jeweils zu ber¨¹cksichtigenden Frist ¨¹ber das Bewerbungsportal beantragt wurde.
Notwendige Unterlagen
Alle relevanten Unterlagen und Nachweise erscheinen nach Ihrer Anmeldung im Bewerbungsportal unter ¡°Dokumente zur Immatrikulation einreichen¡±.
Mehrfachimmatrikulation
Wenn Sie an einer anderen Berliner ½ð±´ÆåÅÆ als Haupth?rer*in in einem lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind und Ihnen ein Zweitfach an der Humboldt-Universit?t zugewiesen wurde, m¨¹ssen Sie sich an der Humboldt-Universit?t zu Berlin ebenfalls als sog. "Mehrfachimmatrikulierte*r" einschreiben. Das gilt, wenn Sie in Ihrem Erstfach an einer der folgenden Universit?ten f¨¹r ein Lehramtsstudium zugelassen und Ihnen wurde ein Zweitfach an der Humboldt-Universit?t zu Berlin zugewiesen wurde: Universit?t der K¨¹nste Berlin, Technischen Universit?t Berlin oder Freien Universit?t Berlin.
Falls Sie eine Zulassung f¨¹r Ihr Zweitfach im Lehramt (z.B. Arbeitslehre, Politikwissenschaft oder Bildende Kunst) erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die im Zulassungsbescheid genannte Zweithochschule. Erste ½ð±´ÆåÅÆ zu den weiteren Schritten sowie den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
Was sind Ihre n?chsten Schritte?
- Immatrikulieren Sie sich fristgerecht nach den Bestimmungen an Ihrer Ersthochschule.
- ½ð±´ÆåÅÆieren Sie im Anschluss Ihre Zweithochschule bzw. weitere ½ð±´ÆåÅÆn. Im Zuge der Immatrikulation erkl?ren Sie, an welcher der ½ð±´ÆåÅÆ Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte aus¨¹ben. Die ½ð±´ÆåÅÆ, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte aus¨¹ben, ist in der Regel die Ersthochschule, an der Sie die Geb¨¹hren und Beitr?ge f¨¹r ein Semester einzahlen (= Haupth?rerschaft).
- Gleich nachdem die Immatrikulation an der Ersthochschule abgeschlossen ist, beantragen Sie bitte die (Mehrfach-)Immatrikulation f¨¹r Ihr Zweitfach. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie sich f¨¹r die Lehrveranstaltungen anmelden k?nnen. Reichen Sie deshalb bitte unverz¨¹glich per Post folgende Unterlagen in einfacher Kopie ein.
Antrag auf Mehrfachimmatrikulation
Antrag auf Mehrfachimmatrikulation zum Wintersemester 2025/26 - Stand: 04.07.2025
- Vollst?ndig ausgef¨¹llter und unterschriebener Immatrikulationsantrag f¨¹r Mehrfachimmatrikulation,
- Studienbescheinigung Ihrer Hauptuniversit?t (mit Angaben zu Studienf?chern, Fach- und Hochschulsemester),
- Kopie der Zweitfachzuweisung bzw. des Zulassungsbescheids Ihrer Ersthochschule (entweder Bachelorstudiengang oder Master of Education),
- ggf. Nachweis ¨¹ber erweiterte Zugangsvoraussetzungen,
- Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Universit?t (entf?llt f¨¹r Studierende, die aktuell noch an der HU Berlin immatrikuliert sind),
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur),
- letztes Hochschulabschlusszeugnis bzw. vorl?ufige Noten¨¹bersicht (f¨¹r Master),
- Nachweis ggf. weiterer Hochschulabschl¨¹sse (als einfache Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses).
H?ufig gestellte Fragen zu Immatrikulation
Innerhalb der Ihnen angezeigten Immatrikulationsfrist m¨¹ssen alle ben?tigten Unterlagen und Nachweise ¨¹ber das Bewerbungsportal digital mittels Upload eingereicht werden. Nachreichungen k?nnen nur in begr¨¹ndeten Ausnahmef?llen und nach R¨¹cksprache mit der f¨¹r Ihre Immatrikulation zust?ndigen Stelle akzeptiert werden.
Wenn Sie Ihre Immatrikulation nicht innerhalb der Ihnen angezeigten Frist ¨¹ber das Bewerbungsportal beantragen, ist keine Immatrikulation f¨¹r das entsprechende Studienplatzangebot m?glich, auch wenn Sie ggf. den Studienplatz online angenommen haben.
Wenden Sie sich unmittelbar nach Zulassung in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang bzw. nach Freigabe f¨¹r die Immatrikulation bei NC-freien Studieng?ngen an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Die elektronische Meldung der von Ihnen kontaktierten Krankenkasse muss innerhalb Ihrer Immatrikulationsfrist an der HU Berlin eingegangen sein. Weitere ½ð±´ÆåÅÆ zum elektronischen Meldeverfahren finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.
Die HU Berlin erh?lt von den gesetzlichen Krankenkassen t?glich entsprechende Meldungen, so dass sich der Status dieses Nachweises nach Eingang der Meldung automatisch aktualisiert. Stellen Sie nach f¨¹nf Werktagen fest, dass ein Nachweis trotz von Ihnen veranlasster Meldung durch die gesetzliche Krankenkasse als fehlend angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an jene Krankenkasse und veranlassen einen Abgleich Ihrer Personendaten mit den Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung verwendet haben. Bitte achten Sie dabei auf z.B. zu ber¨¹cksichtigende Sonderzeichen in Ihrem Namen oder weitere Vor- bzw. Nachnamen. Veranlassen Sie daraufhin ggf. eine weitere an die HU Berlin gesandte Meldung durch die von Ihnen kontaktierte Krankenkasse.
Die f¨¹r Ihre Immatrikulation an der HU Berlin zu zahlenden Semesterbeitr?ge und -geb¨¹hren werden Ihnen ¨¹ber das Bewerbungsportal unter "Wichtige ½ð±´ÆåÅÆ zur Einschreibung und zum Studienbeginn" bzw. "Dokumente zur Immatrikulation einreichen" angezeigt. Aus welchen Einzelbetr?gen sich Ihr Semesterbeitrag zusammensetzt, k?nnen Sie beispielhaft anhand der ver?ffentlichten ½ð±´ÆåÅÆ zur R¨¹ckmeldung bereits immatrikulierter Studierender nachvollziehen. Weitere ½ð±´ÆåÅÆ finden Sie auf der Seite R¨¹ckmeldung.
Einzelne f¨¹r Ihre Immatrikulation ben?tigte Unterlagen und Nachweise k?nnen Sie nur digital mittels Upload ¨¹ber das Bewerbungsportal hochladen bzw. einreichen. Bitte verwenden Sie f¨¹r die Uploads der von Ihnen einzureichenden Unterlagen und Nachweise bevorzugt Dateien im PDF-Format und nutzen eindeutige Dateinamen bzw. -bezeichnungen. Im Fall von eigenst?ndig erstellten Ablichtungen/Scans wandeln Sie diese nach M?glichkeit bitte ebenfalls in das PDF-Format um oder verwenden alternativ g?ngige Bilddateiformate (z.B. JPG- oder PNG-Dateiformate). F¨¹r Ihre Immatrikulation erforderliche Unterlagen k?nnen nicht postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Es sind grunds?tzlich drei F?lle zu unterscheiden:
1. Studierende einer ½ð±´ÆåÅÆ au?erhalb Berlins und Brandenburgs
Wenn Sie sich an Ihrer bisherigen ½ð±´ÆåÅÆ nicht exmatrikulieren m?chten, sondern dort weiterhin im Bachelorstudiengang immatrikuliert bleiben m?chten, m¨¹ssen Sie ein Doppelstudium beantragen. Bitte informieren Sie sich ¨¹ber die Konsequenzen einer Exmatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung an Ihrer bisherigen ½ð±´ÆåÅÆ.
2. Studierende einer ½ð±´ÆåÅÆ in Berlin oder Brandenburg
Wenn Sie parallel zur Immatrikulation an der HU Berlin an einer ½ð±´ÆåÅÆ in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert bleiben m?chten, m¨¹ssen Sie ebenfalls ein Doppelstudium beantragen. Der Semesterbeitrag ist dabei nur an der ½ð±´ÆåÅÆ zu entrichten, an der sie die Haupth?rerschaft und somit Ihre Mitgliedschaftsrechte aus¨¹ben. Sie m¨¹ssen im Rahmen des Antrages auf Doppelstudium angeben, an welcher ½ð±´ÆåÅÆ Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen wollen.
Wenn Sie an Ihrer bisherigen ½ð±´ÆåÅÆ in Berlin oder Brandenburg bereits den Semesterbeitrag ¨¹berwiesen haben und r¨¹ckgemeldet wurden sowie Ihre Mitgliedschaftsrechte weiterhin dort aus¨¹ben wollen, reichen Sie bitte mit Ihren anderen f¨¹r Ihre Immatrikulation ben?tigten Unterlagen und Nachweise eine g¨¹ltige Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesterzahl ¨¹ber das Bewerbungsportal ein, um an der HU vom Semesterbeitrag befreit werden zu k?nnen. Die Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung muss dabei f¨¹r das Semester g¨¹ltig sein, f¨¹r das Sie die Immatrikulation an der HU Berlin beantragen.
3. Studierende der Humboldt-Universit?t zu Berlin
Wenn Ihre Zugangsberechtigung auf einem noch ausstehenden ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der HU Berlin beruht, m¨¹ssen Sie kein Doppelstudium beantragen. Sie k?nnen den entsprechenden Abschnitt im Immatrikulationsantrag ¨¹berspringen. Alle notwendigen Angaben zur Hochschulzugeh?rigkeit und zum Bachelorstudiengang, in dem Sie noch immatrikuliert sind, liegen uns bereits vor.
Nein, eine Exmatrikulation ist nicht notwendig. M?chten Sie Ihren bisherigen Studiengang nicht fortsetzen, machen Sie bitte im Antrag auf Immatrikulation f¨¹r den neuen Studiengang keine Angaben zu einem Doppelstudium. Nach der Bearbeitung Ihrer Immatrikulation werden Sie nur in Ihrem neuen Studiengang in der Studierendendatenbank gef¨¹hrt. M?chten Sie sich parallel zu Ihrem aktuellen Studiengang f¨¹r einen neuen Studiengang einschreiben, beantragen Sie bitte ein Doppelstudium. Wird Ihrem Antrag auf Doppelstudium stattgegeben, werden Sie f¨¹r beide Studieng?nge immatrikuliert. Kann ein Doppelstudium nicht genehmigt werden, setzt sich das Referat Studierendenservice mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen.