Nachrückverfahren

Das Zulassungsverfahren besteht zun?chst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienpl?tze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein bzw. ggf. mehrere Nachrückverfahren durchgeführt.

金贝棋牌 zum Nachrückverfahren

Wer sich fristgerecht für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang beworben und alle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, jedoch im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten hat, kann noch im Nachrückverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie im Hauptverfahren zun?chst abgelehnt worden sind.

Im Nachrückverfahren werden die Ranglisten der jeweiligen Quoten weiter abgearbeitet, bis alle Studienpl?tze besetzt worden sind oder keine Bewerbungen mehr vorliegen. Dies passiert, wenn Bewerber*innen, die eigentlich eine Zusage bekommen haben, den Studienplatz abgelehnt oder Fristen vers?umt haben. Bei durchgeführtem Nachrückverfahren werden Sie automatisch via E-Mail informiert. Sofern dabei ein Zulassungangebot ausgesprochen werden konnte, ist Ihr via studienplatz.hu-berlin.de dargestellte Bewerbungsstatus entsprechend aktualisiert.

Wenn keine zulassungsf?higen Bewerbungen mehr vorliegen und noch Studienpl?tze zu vergeben sind, wird anschlie?end noch ein Losverfahren durchgeführt. Dabei ist die Anzahl der zu verlosenden Pl?tze in der Regel sehr gering. Wenn Sie also im Haupt- und Nachrückverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, jedoch Ihr Wunschstudiengang im Losverfahren gelistet ist, sollten Sie sich überlegen, einen Losantrag an der HU Berlin zu stellen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im regul?ren Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie einen gesonderten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen.