Moritz August von Bethmann-Hollweg
* 08.04.1795 Frankfurt am Main, ? 14.07.1877 Burg Rheineck bei Andernach

-
1820 ao. Professor für r?misches Recht und Zivilrecht in Berlin
1823 Professor für r?misches Recht und Zivilrecht in Berlin
1840 Erhebung in den Adelsstand
1849–1855 Mitglied der 1. und 2. Preu?ischen Kammer
1858–1862 Preu?ischer Kultusminister
Rektor der Berliner Universit?t 1827/28
?
Bethmann-Hollweg begann 1813 das Studium der Rechte und wechselte 1815 an die Berliner Universit?t, wo er Schüler von Friedrich Karl von Savigny wurde. Noch als Student und auf Vermittlung Savignys unterstützte Bethmann-Hollweg 1817 G?schen in Verona bei der Entzifferung der für das Verst?ndnis der r?mischen Rechtsgeschichte wichtigen Gaius-Handschrift. Nach erfolgreicher Promotion 1818 und der 1819 erfolgten Habilitation für r?misches Recht wurde Bethmann-Hollweg zun?chst zum Professor ohne Gehalt an die Berliner Universit?t berufen, bevor er 1823 zum Ordinarius ernannt wurde.
1827/1828 hatte er das Amt des Rektors an der Berliner Universit?t inne. 1829 lie? er sich an die Universit?t Bonn versetzen. Bis zu seiner Ernennung zum Kurator und au?erordentlichen Regierungsbevollm?chtigten an der Bonner Universit?t (1842–1848) galt Bethmann-Hollwegs Lehr- und Forschungsinteresse in besonderem Ma?e der Theorie und Geschichte des Zivilprozesses. In den 1840er-Jahren wandte er sich mehr und mehr politischen und kirchlichen Fragen zu. So wurde er 1845 in den Staatsrat berufen, geh?rte 1848 zu den Mitbegründern des "Vereins für K?nig und Vaterland", der so genannten "Wochenblattpartei", und wurde 1849 Mitglied der Ersten und Zweiten Preu?ischen Kammer. 1851 bis 1855 führte er die "Wochenblattpartei", eine liberal-konservative Gruppe.
Im kirchlichen Leben war Bethmann-Hollweg bestrebt, eine Einigung der deutschen evangelischen Kirchen zu erreichen. Zugleich war er Begründer und Pr?sident der Deutschen Evangelischen Kirchentage 1848–1872.
1862 zog er sich als Privatgelehrter zurück und knüpfte an frühere Arbeiten an. Hier verfasste er sein grundlegendes Werk zur Geschichte des Zivilprozesses von der r?mischen Zeit bis in das 15. Jahrhundert ("Der Civilproze? des gemeinen Rechts in geschichtlicher Entwicklung", (1863–1874), das ihn zu einem der bedeutendsten Vertreter der historischen Rechtsschule werden lie?.
?
- << 1826/27 Hinrich Lichtenstein
- ? Clemens August Karl Klenze 1828/29 >>